DQHA Checkliste für Fohlenbesitzer (PDF,
Quelle: dqha.de)
Anträge für
Pferdepässe werden für
Quarter Horses,
Paint Horses und Appaloosas
nur mehr über das AQHA Zuchtreferat Hr. Helmut
Reichl, Ofenbach 60, 2832 Thernberg abgewickelt.
Formulare können unter
zuchtbuch@aqha.at
angefordert werden.
Chippen, Identifizierung von Equiden:
Bestimmungen der Verordnung (EG) 504/2009.
Link zur Kundmachung des Bundesministers für Gesundheit
In der neuen Richtlinie der EU wird festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung
93/623/EWG)
Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeiteten Merkblatt auszufüllen.
Bei österr. Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit
Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.
Pferdpassantragsformulare können nur per Post versandt werden!
Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses
doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich
sind.
Bestellungen können aber per eMail, mit „Antragsformular“ im
Betreff und Ihrer Postadresse, an Monika
Hatsy entgegen genommen werden.