In der
BFV-Präsidialsitzung vom 01.10.2003 wurde folgende ÖTO Änderung beschlossen:
Auf jedem Turnier (CHNW) ist für jedes Pferd ein Pferdepass mit vom Tierarzt
bestätigten Impfungen (Grundimmunisierung und alle nachfolgenden Impfungen mit
Datum) mitzuführen und in der Meldestelle vorzuweisen.
In der neuen Richtlinie der EU wird festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)
Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb von Österreich), muss ab 1.7.2000 im Besitze eines Pferdepasses (Equiden-Pass) sein.
Um festzustellen, ob ein Pferd zur Schlachtung bestimmt ist und somit nur mit bestimmten Arzneimittel behandelt werden darf, ist vom Besitzer anzugeben, ob das Pferd zur Schlachtung vorgesehen ist oder nicht. Falls das Pferd zum Verzehr geschlachtet werden soll, hat jeder behandelnde Tierarzt verabreichte Medikamente (lt. Verordnung EWG Nr. 2377/90) in den Pass einzutragen. Die Tierärzte werden von der Veterinärbehörde angewiesen, bei jeder Behandlung einen Pferdepass zu verlangen.
Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeiteten Merkblatt auszufüllen. Bei österr. Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden. Pferdpassantragsformulare können nur per Post versandt werden!
Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich sind. Bestellungen können aber per e-mail, mit "Antragsformular" im Betreff und Ihrer Postadresse, an Monika Hatsy entgegen genommen werden. Formular auch auf der AWA Homepage unter http://www.awa.at/formularservice.htm
Pferdepässe für Mitglieder kosten € 25,-
Pferdepässe für Mitglieder inkl. Turnierpferderegistrierung kosten € 50,-
Für Nichtmitglieder kosten Pferdepässe € 70,- (ohne Turnierpferderegistrierung)
Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert - gemäß Gebührenordnung - in Rechnung gestellt.
FEI Pässe müssen nur dann alle 4 Jahre verlängert werden, wenn das Pferd im Ausland startet, ansonsten ist er als Pferdepass zu gebrauchen. Im Allgemeinen laufen Pferdepässe nicht ab, sie sind gültig so lange das Pferd lebt.
Anträge für Pferdepässe können für Quarter Horses nur über das AQHA Zuchtreferat Hr. Helmut Reichl, Ofenbach 60, 2832 Thernberg abgewickelt werden.
Alle Pferdepassanträge für Quarter Horses sind an:
Helmut & Anita Reichl
Zuchtbuch AQHA
Ofenbach 60
2832 Thernberg
zu senden. Die Austrian Quarter Horse Association ist der in Österreich anerkannte Zuchtverband für Quarter Horses. Für die anderen Westernpferderassen sind die Anträge weiterhin an den BFV zu schicken.
§ 11
1. Jedes Pferd, das an pferdesportlichen Veranstaltungen teilnimmt, muss einen aktiven Impfschutz gegen Pferdeinfluenza aufweisen. Die letzte Impfung vor Turnierbeginn darf nicht länger als 6 Monate plus 21 Tagen zurückliegen. Alle Pferde die an einem Turnier teilnehmen wollen, müssen zumindest eine initiale Grundimmunisierung von zwei Impfungen, die im Abstand von nicht weniger als 21 und nicht mehr als 92 Tagen erfolgt sind, haben. Danach, muss eine dritte Impfdosis (bezeichnet als erste Auffrischungsimpfung) innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen nach der 2. Grundimmunisierung, mit zumindest regelmäßiger jährlicher Auffrischung (z.B. innerhalb eines Jahres nach der letzten Dosis) erfolgen. Sollte das Pferd planmäßig bei einem Turnier teilnehmen, muss die letzte Auffrischungsimpfung innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen vor der Ankunft am Turnierort erfolgt sein. (das 21 Tage Fenster wurde geschaffen damit die Impfvorschriften in den Turnierplan passen). Keine Impfung darf innerhalb 7 Tage bis Ankunft am Turnierplatz stattfinden.
Alle Pferde die bis Jänner 2005 als unter ÖTO ordnungsgemäß geimpft gelten, benötigen keine neue Grundimmunisierung, wiederum vorausgesetzt dass sie mit der früheren Regel Grundimmunisierung und jährliche Auffrischungsimpfung und neuer Regel Auffrischungsimpfung innerhalb von 6 Monaten und 21 Tagen bis Ankunft am Turnier übereinstimmen.
2. Auf jedem Turnier ist für jedes Pferd ein Pferdepass mit vom Tierarzt
eingetragenen Impfungen, in welchem das Nationale als Identitätsnachweis und die
Pferdenummer eingetragen und vom Tierarzt oder der zuständigen Stelle bestätigt
sind, mitzuführen und auf Verlangen des Turniertierarztes, des
Turnierbeauftragten oder der Meldestelle vorzuweisen.
3. Die Vorgangsweisen bei ungenügendem Impfschutz oder Fehlen des Pferdepasses
sind im § 2014 ff geregelt.