Nichtwissen schützt NICHT vor Konsequenzen – informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Anbruch der neuen Turniersaison!
Text Mag.Julia Wiltschko
Doping ist Betrug: Betrug an sich selbst, an den Wettkampfteilnehmern, am eigenen Team, an den Veranstaltern, an den Sponsoren und am Publikum. Wer dopt verstößt gegen die Grundsätze des Sportgeists! Mangelhafte oder fehlende Informationen über das Problem des Dopings im Pferdesport sind KEINE Ausreden, da jeder Pferdesportler die Pflicht hat, sich SELBSTSTÄNDIG mit der Problematik auseinanderzusetzen. ES GILT: Jeder Pferdesportler ist in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, was sich in seinem Körper und im Körper seines Pferdes befindet. Kommt er seiner Erkundigungspflicht nicht nach, muss er die daraus resultierenden Konsequenzen tragen.
WAS ist Doping? – Doping im
Pferdesport
- das Vorhandensein
eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker im Körper eines
Athleten oder seines Pferdes
- der (versuchte) Gebrauch einer verbotenen Substanz oder Methode
- die Verweigerung, Verhinderung oder (versuchte) Manipulation der Durchführung
einer Dopingkontrolle
- der Besitz, das Handeln oder die Verabreichung von verbotenen Wirkstoffen oder
einer verbotenen Methode oder die Tatbeteiligung bei einem (versuchten) Verstoß
gegen Anti-Doping-Regeln
WEN betreffen die
Anti-Doping-Bestimmungen/ WER wird kontrolliert?
Grundsätzlich gelten die Anti-Doping-Bestimmungen für alle Pferdesportler, die
über den BFV für Reiten und Fahren in Österreich organisiert sind. Das heißt,
grundsätzlich können alle österreichischen Athleten und Pferde zu jeder Zeit und
an jedem Ort einer Dopingkontrolle unterzogen werden. Daher ist es wichtig, dass
die Athleten über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Die wichtigsten
Rechte und Pflichten rund um die Dopingkontrollen sind auf der Homepage der NADA
Austria (www.nada.at)
nachzulesen.
Die Kontrolle der Athleten kann im Rahmen eines Wettkampfes oder außerhalb einer Wettkampfsituation, beispielsweise bei dem Athleten zu Hause oder an seiner Trainingsstätte, ohne jede Ankündigung stattfinden. Urin- und/oder Blutproben werden entnommen. Unangemeldete Trainingskontrollen bei Pferden finden in Österreich nicht statt.
Alle Dopingkontrollen werden von speziell ausgebildeten und akkreditierten Dopingkontrolleuren durchgeführt. Die Auswahl der Athleten oder Pferde kann nach dem Zufallsprinzip, oder anhand festgelegter Kriterien (z.B. der nach Wettkampfende erreichten Platzierung), aber auch ganz gezielt erfolgen. Wird ein österreichischer Athlet oder sein Pferd positiv auf verbotene Wirkstoffe gestestet, werden die NADA Austria und der BFV über das Ergebnis informiert. Die Verhängung der Sanktion gegen den gedopten Sportler erfolgt ausschließlich über die NADA Austria. Das neue österreichische Anti-Doping-Gesetz ermöglicht es, in Zukunft auch gezielt gegen die so genannten Hintermänner (z.B. Trainer, Betreuer, Tierpfleger) vorzugehen.
Besonderes Augenmerk bei
Dopingkontrollen im Pferdesport liegt auf:
- Pferdesportler die einem Testpool angehören
- Pferdesportler die an österreichischen (Staats-) Meisterschaften teilnehmen
- Pferdesportler die, obwohl sie keinem Kader angehören, vom BFV zu
internationalen Turnieren entsendet werden
Besondere PFLICHTEN für
Pferdesportler die einem Testpool angehören
Pferdesportler, die dem Registered (RTP), Nationalen (NTP) oder Allgemeinen
(ATP) Testpool angehören werden vom BFV bis Ende Februar persönlich über die
Testpool-Zugehörigkeit und die damit verbundenen Verpflichtungen informiert.
Durch die Unterzeichung der Verpflichtungserklärung bestätigen die Athleten,
dass sie die allgemeinen Anti-Doping-Bestimmungen anerkennen.
Athleten die sich in der Testpool-Kategorie RTP und NTP befinden verpflichten sich für jeden Tag des folgenden Quartals bestimmte Meldepflichten zu erfüllen, d.h. exakte Angaben über Aufenthaltsort (z.B. Training, Schule, Arbeit, Wettkampfstätte) und Erreichbarkeit (z.B. Wohn-, Trainingscamp-, Hoteladresse). Zusätzlich müssen Athleten des RTP für jeden Tag des folgenden Quartals eine Stunde angeben, in der sie an einem zuvor benannten Ort anzutreffen sein werden. Athleten des ATP müssen die Anschrift des Ortes, an dem sie sich gewöhnlich aufhalten und ihre Rahmentrainingspläne bekannt geben.
Die Zusammensetzung der Testpools erfolgt in Abstimmung mit dem BFV und der Auswahlkommission der NADA Austria. Die Zugehörigkeit ist dynamisch, d.h. sie kann jederzeit verändert werden. Die Datenerfassung in den jeweiligen Testpools erfolgt über ADAMS - ein Datenerfassungssystem der NADA Austria - und ist ebenfalls dynamisch. Jeder Athlet ist für die Abgabe der geforderten Daten und die Angaben im ADAMS selbst verantwortlich. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu einer „Meldepflichtversäumnis“, was im Wiederholungsfall zur Einleitung eines Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen führt. Die Angaben im ADAMS gelten sowohl für die NADA Austria, die WADA sowie für die FEI.
Medizinische
Ausnahmegenehmigungen (TUE)
Ist bei Krankheit/
Verletzung eines Pferdesportlers, der einen der drei Testpools angehört, an
nationalen (Staats-) Meisterschaften teilnimmt oder vom BFV zu internationalen
Turnieren entsendet wird, die Einnahme von Arzneimitteln erforderlich, muss er
darauf achten, dass diese nicht auf der jeweils aktuellen Prohibited List
(Verbotsliste) der WADA stehen. (Zu finden ist die aktuelle Verbotsliste 2009
auf der Homepage der NADA Austria –
www.nada.at). Sollte eine Therapie mit verbotenen Substanzen/ Methoden
unumgänglich sein, so besteht die Möglichkeit eine Medizinische
Ausnahmegenehmigung (TUE) bis spätestens 21 Tage vor dem bevorstehenden
Wettkampf schriftlich bei der NADA Austria zu beantragen (Standardverfahren).
NEU: Ab 1. Jänner 2009 gibt es für die Anwendung aller Beta-2-Agonisten (z.B. gegen Asthma) und die nicht-systemische Anwendung von Glukokortikoiden (z.B. gegen Entzündungen, Allergien) kein „vereinfachtes Verfahren“ mehr, sondern nur mehr die Genehmigung nach dem „Standardverfahren“. Für die äußerliche Verabreichung von Glukokortikosteroiden ist keine Medizinische Ausnahmegenehmigung bzw. Erklärung zum Gebrauch erforderlich.
WICHTIG: bei ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen den Arzt, Tierarzt oder Zahnarzt auffordern, vor Verabreichung von Arzneimitteln oder Anwendung von Behandlungsmethoden über die Zulässigkeit nach dem Anti-Doping-Gesetz zu informieren. Auch rezeptfreie Medikamente können Dopingsubstanzen enthalten. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Medikament erlaubt ist oder nicht, bieten Ärzte, Tierärzte und Apotheker sowie das Service zur Medikamentenabfrage auf der Homepage der NADA Austria (www.nada.at).
Von Seiten der NADA Austria gibt es KEINE Ausnahmegenehmigungen für Pferde. Ist ein Pferd aufgrund einer Krankheit/ Verletzung nicht 100% fit, appelliert die NADA Austria einen Wettkampf zum Wohle des Pferdes NICHT zu bestreiten. Die aktuelle Equine Prohibited List (Verbotsliste für Pferde) befindet sie auf der Homepage der FEI - http://www.fei.org.
Informationen rund um das Thema
Doping erhalten sie bei:
- BFV für Reiten und Fahren in Österreich
Frank Spadinger - Anti-Doping Beauftragte des BFV –
office@spadinger.com / +43-699 1262 9718
- Nationale Anti-Doping Agentur Austria
www.nada.at /
office@nada.at / +43-1 505 8035
- Veterinärmedizinische Kommission der NADA Austria
Kontakt:
vetmedkom@nada.at
Univ. Prof. Dr. med. vet. Tzt. Ivo Schmerold (ständiges Mitglied)
Dr. FTA Constanze Zach (ständiges Mitglied)
Mag. pharm. Sabine Schalberger (ständiges Mitglied)
Mag. Karin Himmelmayer (Ersatzmitglied)
Dr. Isabella Copar (Ersatzmitglied)
Dr. FTA Uschi Barth (Ersatzmitglied)
Weiterführende Informationen
unter:
www.dopinginfo.ch
www.nada-bonn.de
www.wada-ama.org