Turniernews 2009


CHNW/BFV

Doping

Bei allen in Österreich durchgeführten Turnieren können Dopingkontrollen beim Pferd durchgeführt werden.

Bei allen österreichischen Staatsmeisterschaften sind Dopingkontrollen bei Pferden verpflichtend lt. ÖTO § 56.3 vorgeschrieben.

Hier kann die NADA zusätzlich Dopingkontrollen bei Menschen durchführen! 

Information für alle Reiter auf der Web-Site der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) www.nada.at

Startkarte Westernreiten 2009

Fortschreibung 2009 - € 22,- zahlbar an den BFV – auch Online unter www.fena.at.

Startberechtigungen ZNS Youth/Young Rider 2009

Bei ZNS Shows zählt der Stand per 31.12.2009, d.h. in den normalen Jugendklassen bis 18 Jahre = 1991

ÖM Young Rider 16-21 Jahre = 1993-1988, ÖM Youth 8-15 Jahre = 2001-1994

Ab 01.01.2009 wird die Startkarte „Allgemein“ in Startkarte Western, Startkarte Isländer und Startkarte Allgemein aufgeteilt:

Startkarte Western – Voraussetzung WRC

Startkarte Isländer – Voraussetzung Reiterpass oder Islandpferde-Reitzertifikat

Startkarte Allgemein – Voraussetzung Reiterpass (für alle übrigen Sparten wie Pony, Haflinger, Distanz usw.)

Startkarte Voltigieren – Voraussetzung Voltigierübungsleiter

Der BFV ersucht, bei den Vorschreibungen für das Jahr 2009 zu kontrollieren, ob die Bezeichnung der Startkarte stimmt.

Neuantrag: Kopie des WRC Protokoll an den BFV einsenden. Mit dem am Protokoll anhängenden Zahlschein € 22,- einzahlen. Aktive LFV Mitgliedschaft erforderlich – nur über einen vom LFV anerkannten Verein möglich.

Startberechtigungen ZNS Youth/Young Rider 2009

Bei ZNS Shows zählt der Stand per 31.12.2009, d.h. in den normalen Jugendklassen bis 18 Jahre = 1991

ÖM Young Rider 16-21 Jahre = 1993-1988

ÖM Youth 8-15 Jahre = 2001-1994

Turnierpferde-Registrierung/Kopfnummer:

Fortschreibung – Jahresgebühr € 20,-

Neuantrag: Pferdepass mit Antrag auf Ausstellung einer Turnierpferde-Registrierung an den BFV einsenden. Aktive LFV Mitgliedschaft erforderlich. Pferdepass wird mit Kopfnummer per Nachnahme retourniert.

Pferdepass:

Mit halbjährlicher Influenzaimpfung (durchgehend ab 01.01.2006) immer in der Turniermeldestelle vorzulegen. Bei Unterbrechung des halbjährlichen Impfnachweises muss eine neuerliche Grundimmunisierung eingetragen sein. Impfpässe dürfen von der Meldestelle nicht mehr akzeptiert werden. Impfungen müssen im Pferdepass eingetragen sein. Für jedes zum Turnier gebrachte Pferd ist ein Pferdepass vorzuweisen.

Pferdepässe stellt der zuständige Zuchtverband aus. Für Quarter Horse, Paint Horse und Appaloosa ist Helmut Reichl von der AustrianQHA zuständig, ansonsten der BFV. Antragsformulare über AustrianQHA, BFV oder AWA Sekretariat.

Turniergebühren CHNW:

Die wichtigsten Änderungen Turniergebühren:

Nenngeld Mehrtagesturniere

 € 25,-

Nenngeld Eintagesturniere

 € 16,-

Startgeld Bewerbe mit Geldpreis

 € 18,-

Startgeld Bewerbe ohne Geldpreis

 € 10,-

Startgeld "lizenzfrei"

 € 13,-

 

Nenngeld für Mehrtagesturniere € 25,-

Nenngeld für Eintagesturniere € 16,-

Startgeld: € 10,-/Bewerb, Novice (lizenzfreie) Bewerbe € 13,- (dafür kein Nenngeld)

Box: zweitägig € 90,-, über dreitägig € 115,-

Boxenanzahlung € 60,- über BFV oder Veranstalter – je nach Ausschreibung.

CHNW-A Turniere müssen über den BFV genannt werden – sonst € 36,- Bußgeldzuschlag pro Pferd.

CHNW-C Turniere kann der Turnierveranstalter über den BFV oder selbst abwickeln. – Information der Ausschreibung entnehmen. – Kein Bußgeldzuschlag bei späterer Nennung. Zahlt der Turnierteilnehmer irrtümlich an den BFV ein, obwohl das Turnier nicht über das ZNS läuft, überweist der BFV den Betrag minus einer Bearbeitungsgebühr von € 7,- zurück.

Nenn-/Einzahlungsschluss an den BFV ist jeweils der 4. Montag vor dem Turner bei Einzahlung per Zahlschein. Bei Onlinezahlung unter www.fena.at bis zum 3. Montag vor dem Turnier. Online-Nennung ist nur möglich, wenn Startkarte und Kopfnummer bezahlt sind.

Auch Startkarte und Kopfnummer können online bezahlt werden. Bitte beachten, die Freischaltung durch den BFV braucht auch Zeit.

Lizenzfreie und Jugendbewerbe können nicht über den BFV genannt werden – ebenso wie QH-, PH-, Appaloosa- und NRHA-Bewerbe.

 

BFV = Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Österreich

LFV = Landesfachverbände der 9 Bundesländer

CHNW = Turniere, die über den BFV laufen

ZNS = zentrales Nennsystem (über den BFV)

LZF = lizenzfrei, für Reiter ohne WRC

N = Novice, für Reiter ohne Lizenz/WRC

R = Rookie, bis 19 Turnierpunkte in der jeweiligen Disziplin

NA = Novice Amateur, 20-40 Turnierpunkte

A = Amateur – Reiter ohne Ausbildungslizenz

Y = Youth/Jugend bis 18 Jahre (Stichtag 31.12.)

O = Open - jeder Reiter ist startberechtigt

www.fena.at

 

 

AQHA Shows

 

Kopie CoR (Certificate of Registration) – beide Seiten, geht an den Veranstalter. Fohlen ohne CoR: Kopie des AQHA-Antrages auf CoR beilegen.

AQHA Mitgliedschaft – Kopie einer aktiven Mitgliedschaft (kann auch am Turnier gemacht werden, auch Verlängerung der Mitgliedschaft).

Amateurklassen – Amateurkarte und Karte für Novice Amateur-Klassen mit Novice-Status (N vor der Mitgliedsnummer) – kann am Turnier gemacht werden.

Youth Youthkarte, Jugendliche dürfen nicht in Amateurklassen starten.

Altersregelung: Stichtag 01.01. – ein Jugendlicher, der am 02.01. 19 Jahre wird, muss das ganze Jahr noch in der Jugendklasse (oder Open) starten.

In Amateur (A) / Novice Amateur (NA) / Jugendklasse (Y) muss das Pferd im eigenen oder Familienbesitz sein.

AQHA Certificate of Registration (CoR) – nur Pferde mit einem Pferdepapier der AQHA USA dürfen an AQHA approv. Shows teilnehmen. Zur Show muss eine Kopie - beide Seiten des CoR mitgebracht werden. Für Fohlen ohne CoR: Kopie des AQHA-Antrages auf CoR beilegen.

In Y/NA-Klassen sind keine Hengste erlaubt. In NA-Klassen dürfen geleaste Pferde geritten/vorgestellt werden.

Für die Teilnahme an AQHA approv. Shows ist eine AQHA USA Mitgliedschaft erforderlich. Für die Teilnahme an der österr. QH-Meisterschaft ist auch die Mitgliedschaft bei der österr. QHA erforderlich.

www.aqha.at

 

FEI Shows

 

Lausanne/SUI (fn-press). Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) hat die Einführung des neuen Anti-Doping- und Medikationsregelwerkes für den Pferdesport bis zum 5. April verschoben. Damit tritt das Regelwerk mit der umstrittenen „Progressiven Liste“ im Wettkampf verbotener Substanzen nicht – wie zunächst vorgesehen – am 1. Januar in Kraft. Der Entschluss des FEI-Bureaus wurde heute in einer Pressemitteilung des Weltverbandes bekanntgegeben. "Die Verzögerung verschafft uns Zeit, Maßnahmen zu entwickeln, weiter gegen die ‚Progressiv List’ vorzugehen. Wir können nun mit der FEI und anderen Nationen nach einer gemeinsamen Lösung suchen. Dabei ist zunächst einmal beruhigend, dass der internationale Sport nach altem Regelwerk in den ersten drei Monaten des neuen Jahres weitergehen kann“, sagte Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Die vor rund zwei Wochen bei den FEI-Jahrestagungen in Kopenhagen beschlossene „Progressive Liste“ erlaubt, dass eine Zahl von Medikamenten, die als Schmerz- und Entzündungshemmer eingesetzt werden, im Wettkampf erlaubt sind. Dies verstößt in Deutschland und anderen europäischen Nationen mit dem im Gesetz verankerten Tierschutz. Der deutsche Verband hatte in Kopenhagen gegen die Einführung der Liste gestimmt und bereits direkt nach den FEI-Tagungen angekündigt, alles zu unternehmen, um die Umsetzung der Liste abzuwenden

 

NRHA Shows

Aktive NRHA-Mitgliedschaft – über ARHA kann auch eine ARHA Dual-MG zu Euro 95,- gemacht werden. Jugendliche bis 18 Jahre (Stichtag 01.01. = betrifft 2009 bis einschließlich Jahrgang 1990) benötigen eine NRHA Youth-Mitgliedschaft (ARHA Dual-MG Euro 55,-).

Beim Start in NRHA approv. Klassen ist eine NRHA-Mitgliedschaft des Reiters und Pferdebesitzers erforderlich.

Jedes teilnehmende Pferd muss eine Competition License (CL kostet einmalig $ 30,-) haben – kann nicht am Turnier gemacht werden: CL-Formular von HP herunterladen und mit einer Kopie des Pferdepapiers (beide Seiten) an die NRHA schicken. CL-Transfer wird am Turnier nicht akzeptiert. – Pferd kann nur in der Open-Klasse unter dem alten Besitzer vorgestellt werden und nicht vom Non Pro (NP) Reiter. Das bedeutet Verlust des NP-Status.

Non Pro-Karte für Non Pro- und Rookie-Klassen erforderlich. – Kann am Turnier gelöst werden. NP-Card kostet einmalig $ 25,-. NP-Formular von der HP herunterladen und unterschrieben an die NRHA schicken. Wenn die NRHA-MG unterbrochen wird (z.B. ein Jahr keine NRHA-MG bezahlt wurde) muss der NP-Antrag neu bei der NRHA gestellt werden und wieder $ 25.- bezahlt werden.

Youth dürfen mit Non Pro-Karten in Non Pro-/Rookie-Klassen starten.

Non Pro-/Youth-Pferde müssen im eigenen Besitz bzw. Familienbesitz sein. Bei Familienbesitz muss ein Immediate Family Form bei der NRHA vorliegen. – Kann am Turnier gemacht werden.

In Rookie-Klassen dürfen auch fremde Pferde geshowt werden.

Für die Teilnahme am Western Star Circuit ist eine Mitgliedschaft bei der ARHA erforderlich. Beitrittsformular auf der ARHA/AWA Homepage.

www.nrha.at - www.awa.at

 

Ich habe hier nur einige Turnierinformationen zusammengeschrieben. Bezüglich weiterer Informationen bitte an die österreichischen Geschäftsstellen der AQHA/APHA/ApHC wenden. Eine Übersetzung des AQHA Regelbuches findet ihr unter http://www.dqha.de/uploads/media/DQHA-AQHA-Regelbuch2009_01.pdf bzw. des APHA Regelbuches unter http://www.pha.at/2008_APHA_Rulebook_deutsch.pdf

Natürlich stehe ich bei Fragen zur Verfügung: Gerda Langer (02238/8484) www.awa.at   awa@awa.at

 

 

Nationale Anti-Doping Agentur (NADA Austria)

 

Entsprechend den Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007, BGBl I 2007/30 und der VO des Bundeskanzlers, BGBl II 2008/283 werden seit 01.08.2008 Dopingvergehen durch die NADA Austria geahndet. Die NADA Austria ist für Dopingfälle aller Sportdisziplinen in Österreich zuständig und ersetzt die bisherige Zuständigkeit des Strafausschusses des BFV. Die Zuständigkeit ist gegeben bei Doping von Pferden und Reitern.

Doping im Pferdesport

 

 

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