Ausländische Reiter können mit Gaststartkarte gebührenfrei an
CHNW und CRNW teilnehmen. (ÖTO § 2.1.5.)
Formular
Ansuchen Gaststartkarte (PDF)
Western Riding: Es gibt ein neues Pattern V, geeignet für kleinere Reitplätze. Es müssen Marker, die den Beginn des Patterns anzeigen, aufgestellt werden. Es wird eine Rookie Western Riding eingeführt, dafür gibt es 3 neue Pattern (kann auch für junge Pferde ausgeschrieben werden).
BLMM - TEIl D Meisterschaften: Eine Mannschaft besteht aus 4-6 Reitern und 4-6 Pferden. Die für die Mannschaft genannte Anzahl Pferde ist unabhängig der Anzahl der Starter. Es müssen jedoch mindestens 4 Pferde gestartet werden.
Einhändige Zügelführung im Snaffle - TEIL B: Ab Betreten der Arena ist ein Wechsel der Zügelführung von einhändig auf beidhändig und umgekehrt während der ganzen Dauer der Beurteilung nicht gestattet. Ausgenommen im Trail, wenn ein Handwechsel durch die Aufgabe notwendig ist.
All Around Champion - TEIL B: Bei der Ermittlung der All Around Champions wird wie folgt vorgegangen: Es sind jene Reiter/Pferdkombinationen zu berücksichtigen, die (bis auf weiteres) mindestens in zwei Kategorien gestartet sind und in drei Disziplinen gepunktet haben. All Disziplinen müssen bis zum 9. Platz gewertet werden. 0-Scores werden nicht in die All Around Wertung einbezogen:
| Kategorien | |
| I | Reining Trail Western Riding |
| II | Pleasure Horsemanship |
Punktevergabe:
1. Platz – 9 Punkte, 2. Platz – 8 Punkte usw. bis zum 9. Platz – 1 Punkt.
Sind weniger als 9 Reiter pro Bewerb am Start, erhält der Erstplatzierte so
viele Punkte wie Starter waren. Jeder darauf folgende Reiter erhält einen Punkt
weniger.
Bei Punktegleichstand tritt zur Reihung folgende Regel in Kraft:
1) Bessere Platzierungen
2) Anzahl der geschlagenen Teilnehmer
Bei der Ermittlung des All Around Champions ist zu trennen zwischen Offener
Klasse, Amateur-, Novice Amateur-, Rookie- und Jugendklasse, wobei jeweils nur
die Punkte der entsprechenden Klassen zählen.
Trail: Neue Bewertung
1/2 Punkt * Jedes Anticken an einer Stange, Pylon, Pflanze oder an
irgendeinem Bestandteil des Hindernisses.
1 Punkt * Jedes starke Anschlagen, Auftreten oder Beißen an einer
Stange, Pylon, Pflanze oder an irgendeinem Bestandteil des Hindernisses. *.
Break of Gate im Schritt u. Trab bis zu 4 Tritten * Beide Vorder- oder
Hinterbeine im Zwischenraum* Vorges. Zwischenraum auslassen * Beim Lope over
Stange zwischen Vorder- oder Hinterbeinen
3 Punkte * Gangartunterbrechung im Schritt und Trab mehr als 2
Schritte/4 Tritte * Falscher Galopp und Unterbrechung des Galopps außer zur
Korrektur* Umstoßen einer erhöhten Stange, Pylone, Pflanze oder eines Fasses
sowie gröbere Demontage eines Hindernisses. * Hindernis mit einem Bein Verlassen
nachdem man es Betreten hat inklusive einen Teil des Hindernisses mit einem
Bein verfehlen
5 Punkte * Fallen lassen von Gegenständen * Erste u. zweite Verweigerung
in Folge, Scheuen oder einem Hindernis durch Scheuen oder Rückwärtsrichten
ausweichen * Loslassen des Tors * Freie Hand zum Loben oder Strafen verwenden
* Aus der Begrenzung treten mit mehr als 1 Bein wenn das Hindernis einmal
betreten wurde inklusive einen Teil eines Hindernisses mit mehr als einem Bein
verfehlen * Schwerwiegender Ungehorsam (inklusive Steigen, Buckeln,
Ausschlagen). * Schwere Fehler auf dem Weg zwischen den Hindernissen wie Kopf zu
hoch, zu tief, hinter oder weit vor der Senkrechten, extrem offenes Maul
0 Punkte * Mehr als ein Finger zw. Zügel, Bit beidhändig oder Wechsel der
Zügelhand (erlaubt: Handwechseln für Lösung der Aufgabe) * Gebrauch des Romals
anders als beschrieben * Hindernisse falsch oder in der falschen Reihenfolge
arbeiten * Auslassen eines Hindernisses ohne einen Versuch * Fehlerhafte
Ausrüstung die die Vollendung des Patterns verzögert * stark und wiederholt den
Hals berühren , um es zu veranlassen, den Kopf zu senken * Hindernis nicht von
richtiger Seite betreten, verlassen oder arbeiten incl. Drehung um mehr als 90
Grad * Außerhalb der Kursbegrenzung reiten * Dritte Verweigerung in Folge oder
Scheuen und Rückwärtsrichten * Geforderten Galopp oder Gangart nicht zeigen *
Keine korrekte Linie zwischen den Hindernissen). * Schwere Fehler auf dem Weg
zwischen den Hindernissen wie ständig Kopf zu tief oder hinter der Senkrechten*
Sturz von Pferd oder Reiter
Vor einigen Jahren wurde die Einstufung in den
Novice Bereich von der AQHA dahin geändert, dass man nicht mehr pauschal als
Novice für alle Klassen eingestuft wurde, sondern die Klassen in bestimmte
Kategorien gruppiert und mit Buchstaben versehen wurden. Gleichzeitig wurde die
Punktzahl von 40 Novice oder 10 Open Pauschal auf 25 in der Kategorie reduziert
(aber aufsummiert von ggf. Youth über Novice Amateur, Amateur und Open).
Bei der Aufteilung wurden z.B. Reining + Working Cowhorse unter Buchstabe B
zusammengefaßt, Western Pleasure + Hunter Under Saddle unter G, Horsemanship +
Hunt Seat unter H. Somit konnte ein Pleasure Spezialist, der seine 25 Punkte in
Pleasure + Hunter erzielt hatte dort nicht mehr in Novice starten, aber z.B. in
der Novice Reining. Angezeigt wird die Einstufung seitdem an den Buchstaben, die
sich auf jeder neueren Novice Karte befinden.
Neu ist nun seit diesem Jahr, dass die Eingruppierung der Skill Sets geändert
wurde. Ab diesem Jahr hat jede Klasse einen eigenen Buchstaben. Es beginnt bei A
mit der Halter (die es weiterhin nur bei All Novice Shows als Novice Klasse
gibt) und endet mit Z für Versatility Ranch Horse. Dies vereinfacht die
Situation, denn wer z.B. in Reining 25 Punkte hat ist seltenst auch ein Working
Cowhorse Spezialist.
Sieht man sich nun ein konkretes Beispiel an, wird es vielleicht klarer. Reiter
XY showt in Pleasure, Hunter, Horsemanship und Hunt Seat mit gutem Erfolg und
hat Ende 2007 in Pleasure 15 Punkte, in Hunter 18, in Horsemanship 16 und Hunt
Seat 8. Nach der alten Regelung waren Pleasure und Hunter unter Buchstabe G
zusammengefaßt, ebenso die beiden anderen Klassen unter H. Macht in der Summe 33
Punkte für G und 24 Punkte für H. Damit war es vorbei mit Novice in Pleasure +
Hunter und bei Horsemanship + Hunt Seat fehlte nur noch ein Punkt. Nach der
neuen Regelung bleiben jetzt 10 Punkte für Pleasure, 7 für Hunter, 9 für
Horsemanship und 17 für Hunt Seat übrig!
Jeder der letztes Jahr nach der alten Regelung in einer Gruppe Novice
verlassen mußte, darf dieses Jahr wieder in Novice starten, wenn er die neuen
Bedingungen erfüllt. Dies liegt aber in Eigenverantwortung der Reiter. Also
checkt eure Punktzahl bei AQHA, bevor ihr auf ein Turnier geht. Wie immer gilt
der Punktestand am Ende des Vorjahres für die ganze Saison und erst zum
Jahreswechsel wird neu eingruppiert.
Wer seine Mitgliedschaft von Amateur oder Youth auf Novice Amateur oder Novice
Youth erweitern möchte, kann dies bei jedem Turnier an der Meldestelle tun. Es
muß nur das neue Novice Formular (siehe hier) ausgefüllt und an der Meldestelle
abgegeben werden. Diese schickt es dann mit den Ergebnissen nach USA. Bisher
verlangt die AQHA keine Gebühr dafür.
Quelle: www.wittelsbuerger.de
Die NRHA
Youth Unrestricted Klasse wurde hauptsächlich für solche Jugendliche eingeführt,
denen ein fremdes Pferd zum „Schnuppern“ zur Verfügung gestellt wurde.
Jugendliche können aber auch eigene Pferde in dieser Klasse showen. Die
Teilnehmer diese Klasse sind auf derselben Show in Rookie- und allen Non
Pro–Klassen aber nicht startberechtigt.
CHNW/BFV
Startkarte:
Fortschreibung 2008 - € 22,- zahlbar an den BFV – auch Online unter www.fena.at.
Neuantrag: Kopie des WRC Protokoll an den BFV einsenden. Mit dem am Protokoll anhängenden Zahlschein € 22,- einzahlen. Aktive LFV Mitgliedschaft erforderlich.
Turnierpferde-Registrierung/Kopfnummer:
Fortschreibung – Jahresgebühr € 20,-
Neuantrag: Pferdepass mit Antrag auf Ausstellung einer Turnierpferde-Registrierung an den BFV einsenden. Aktive LFV Mitgliedschaft erforderlich. Pferdepass wird mit Kopfnummer per Nachnahme retourniert.
Pferdepass:
Mit halbjährlicher Influenzaimpfung immer in der Turniermeldestelle vorzulegen. Bei Unterbrechung des halbjährlichen Impfnachweises muss eine neuerliche Grundimmunisierung eingetragen sein. Impfpässe dürfen von der Meldestelle nicht mehr akzeptiert werden. Impfungen müssen im Pferdepass eingetragen sein. Für jedes zum Turnier gebrachte Pferd ist ein Pferdepass vorzuweisen.
Pferdepässe stellt der zuständige Zuchtverband aus. Für Quarter Horse, Paint Horse und Appaloosa ist Helmut Reichl von der AustrianQHA zuständig, ansonsten der BFV. Antragsformulare über AustrianQHA, BFV oder AWA Sekretariat.
Turniergebühren CHNW:
Nenngeld für Mehrtagesturniere € 22,-
Nenngeld für Eintagesturniere € 14,50
Startgeld: € 7,30/Bewerb, Novice (lizenzfreie) Bewerbe € 11,- (dafür kein Nenngeld)
Box: zweitägig € 90,-, über dreitägig € 115,-
Boxenanzahlung € 60,- über BFV oder Veranstalter – je nach Ausschreibung.
CHNW-A Turniere müssen über den BFV genannt werden – sonst € 36,- Bußgeldzuschlag pro Pferd.
CHNW-C Turniere kann der Turnierveranstalter über den BFV oder selbst abwickeln. – Information der Ausschreibung entnehmen. – Kein Bußgeldzuschlag bei späterer Nennung. Zahlt der Turnierteilnehmer irrtümlich an den BFV ein, obwohl das Turnier nicht über das ZNS läuft, überweist der BFV den Betrag minus einer Bearbeitungsgebühr von € 7,- zurück.
Nenn-/Einzahlungsschluss an den BFV ist jeweils der 4. Montag vor dem Turner bei Einzahlung per Zahlschein. Bei Onlinezahlung unter www.fena.at bis zum 3. Montag vor dem Turnier. Online-Nennung ist nur möglich, wenn Startkarte und Kopfnummer bezahlt sind.
Auch Startkarte und Kopfnummer können online bezahlt werden. Bitte beachten, die Freischaltung durch den BFV braucht auch Zeit.
Lizenzfreie und Jugendbewerbe können nicht über den BFV genannt werden – ebenso wie QH-, PH-, Appaloosa- und NRHA-Bewerbe.
BFV = Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Österreich
LFV = Landesfachverbände der 9 Bundesländer
CHNW = Turniere, die über den BFV laufen
ZNS = zentrales Nennsystem (über den BFV)
LZF = lizenzfrei, für Reiter ohne WRC
N = Novice, für Reiter ohne Lizenz/WRC
R = Rookie, bis 20 Turnierpunkte in der jeweiligen Disziplin
NA = Novice Amateur, 21-40 Turnierpunkte
A = Amateur – Reiter ohne Ausbildungslizenz
Y = Youth/Jugend bis 18 Jahre (Stichtag 31.12.)
O = Open - jeder Reiter ist startberechtigt
AQHA Shows:
Kopie CoR (Certificate of Registration) – beide Seiten, geht an den Veranstalter. Fohlen ohne CoR: Kopie des AQHA-Antrages auf CoR beilegen.
AQHA Mitgliedschaft – Kopie einer aktiven Mitgliedschaft (kann auch am Turnier gemacht werden, auch Verlängerung der Mitgliedschaft).
Amateurklassen – Amateurkarte und Karte für Novice Amateur-Klassen mit Novice-Status (N vor der Mitgliedsnummer) – kann am Turnier gemacht werden.
Youth – Youthkarte, Jugendliche dürfen nicht in Amateurklassen starten.
Altersregelung: Stichtag 01.01. – ein Jugendlicher, der am 02.01. 19 Jahre wird, muss das ganze Jahr noch in der Jugendklasse (oder Open) starten.
In Amateur (A) / Novice Amateur (NA) / Jugendklasse (Y) muss das Pferd im eigenen oder Familienbesitz sein.
In Y/NA-Klassen sind keine Hengste erlaubt.
In NA-Klassen dürfen geleaste Pferde geritten/vorgestellt werden.
NRHA Shows:
Kopie CL (Competition License) – kann nicht am Turnier gemacht werden:
CL Transfer wird am Turnier nicht akzeptiert. – Pferd kann nur in der Open-Klasse unter dem alten Besitzer vorgestellt werden und nicht vom Non Pro (NP) Reiter. Das bedeutet Verlust des NP-Status.
Non Pro-Karte für Non Pro- und Rookie-Klassen erforderlich. – Kann am Turnier gelöst werden.
Youth dürfen mit Non Pro-Karten in Non Pro-/Rookie-Klassen starten.
Non Pro-/Youth-Pferde müssen im eigenen Besitz bzw. Familienbesitz sein. Bei Familienbesitz muss ein Immediate Family Form bei der NRHA vorliegen. – Kann am Turnier gemacht werden.
In Rookie-Klassen dürfen auch fremde Pferde geshowt werden.
Ich habe hier nur einige Turnierinformationen zusammengeschrieben. Bezüglich weiterer Informationen bitte an die österreichischen Geschäftsstellen der AQHA/APHA/ApHC wenden. Eine Übersetzung des AQHA Regelbuches findet ihr unter
bzw. des APHA Regelbuches unter www.pha.at/2008_APHA_Rulebook_deutsch.pdf
Natürlich stehe ich bei Fragen wie immer zur Verfügung. Gerda Langer
Der offizielle Umrechnungskurs der NRHA für 2008 beträgt: 1 USD = 0,6813 Euro
Alle Reitturniere müssen bei der zuständigen
Gemeinde als Veranstaltung angemeldet werden.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
GÜLTIG FÜR TURNIERE AB DEM 1. 1. 2008
1.1. Für nationale Turniere sind die Bestimmungen der ÖTO, Ausgabe 2007, etwaige veröffentlichte Ergänzungen sowie die Gebührenordnung 2008 maßgebend. Die
Dressuraufgaben sind der homepage des BFV bzw. dem Aufgabenheft 2007 zu entnehmen.
1.2. Für internationale Turniere sind die Bestimmungen der FEI, und zwar das Reglement Général, 22 Augabe 2007, das Veterinär Reglement 2006, sowie die gültigen
Besonderen Regeln für die entsprechende Sparte und alle Ergänzungen hierzu maßgebend.
1.3.Werden bei einem Turnier gemäß Punkt 1.2. auch nationale Bewerbe durchgeführt, so sind diese nach den Bestimmungen der ÖTO abzuwickeln, die Allgemeinen
Bestimmungen des Reglements Général bleiben jedoch in Kraft.
2.1. Die Teilnahmeberechtigung richtet sich nach den jeweils ausgeschriebenen Turnierkategorien, Bewerben und Altersklassen. Im Jahr 2008 sind den einzelnen
Altersklassen die folgenden Jahrgänge zuzuordnen:
Lt. ÖTO: Lt. FEI:
Jugend Jahrgang 1993-2000 Junge Reiter Jahrgang 1987-1992
Junioren Jahrgang 1990-1992 Junioren Jahrgang 1990-1994
Junge Reiter Jahrgang 1987-1992 Ponyreiter Jahrgang 1992-1996
Pony-Jugend Jahrgang 1992-2000 Kinder Jahrgang 1993-1996
Pony-Allgem.Kl. Jahrgang 1991 und älter
Fahren lt. ÖTO
Fahren 4-Spänner u. Tandem Jahrgang 1990 und älter
Fahren 1- Spänner u. 2-Spänner Jahrgang 1992 und älter
Fahren Pony Jahrgang 1994 und älter
Fahrer gem § 800 Jahrgang 2001 und älter
2.2. Alle an Turnieren teilnehmenden Pferde müssen im Besitz eines gültigen Pferdepasses, im Pferderegister des BFV eingetragen sein, sowie die Jahresgebühr
bezahlt haben. Ausgenommen hievon sind folgende Bewerbe:
• Breitensportliche Wettbewerbe "Pferd-Sport & Spiel", Geländeritte, Jugend-Vierkampf, Basisprüfungen gem. Abschnitt B XI (Materialprüfungen,
Eignungsprüfungen, Zuchtstutenprüfungen und Jagdpferdeprüfungen)
3.1. 1. Absatz § II/1 Die Nennung erfolgt bei Turnieren der Kategorie A und B über das Zentrale Nennsystem (ZNS). Für die Teilnahme an den folgenden Bewerben ist
keine Nennung über das ZNS abzugeben:
• Breitensportliche Wettbewerbe "Pferde-Sport & Spiel", Bewerbe für Reiter und Fahrer ohne Lizenz (§ 801)
Bewerbe Klasse E0, E, Abteilung "lizenzfrei", Geländeritte, Jugend-Vierkampf,
• Basisprüfungen gem. Abschnitt XI (Materialprüfungen, Eignungsprüfungen, Zuchtstutenprüfungen und Jagdpferdeprüfungen),
• Staffetten- und Mannschaftsbewerbe,
• Bewerbe, für die eine Qualifikation am Turnier erforderlich ist,
• Rechenbewerbe und kombinierte Prüfungen.
3.2. Die Nennung über das ZNS erfolgt auf den vom BFV ausgegebenen Zahlscheinen (Nennschecks). Nennungen können auch über die Homepage des BFV
(www.fena.at/nennungen) abgegeben und mit Kreditkarte bezahlt werden. In diesem Falle kann die Nennung bis 7 Tage nach dem Nennungsschluss erfolgen.
3.3. Bei Turnieren der Kategorie C ist in der Ausschreibung die Art der Nennung angeführt.
4.1. Bei der Nennung ist das Nenngeld, Euro 14,50 für eintägige, Euro 22,– für mehrtägige Turniere sowie Euro 22,00 bei VS-Turnieren, einzuzahlen.
4.2. Mit der Nennung ist bei Reservierung eines Stallplatzes die Stallakontierung, die in der Ausschreibung angeführt ist, einzuzahlen! Es besteht bis zum zehnten Tag
vor Turnierbeginn die Möglichkeit die Stallreservierung schriftlich beim Veranstalter zu stornieren. Die Rückerstattung der Akontozahlung erfolgt nur am Turnierort!
4.3. Bei der Nennung sind auch die Bewerbe anzugeben. Genannte Bewerbe können getauscht werden.
4.4. Wird vom Nenner ein zu geringer Betrag eingezahlt, so tritt der BFV gegenüber dem Veranstalter in Vorlage und fordert den Fehlbetrag zuzüglich Bearbeitungsgebühr
in der Höhe von Euro 7,– vom Nenner ein!
4.5. Pferd-/Reiterwechsel: Es ist der Wechsel von Pferd und Reiter ohne Nachnenngebühr möglich, wenn dafür in der Meldestelle der Einzahlungsbeleg der zu übernehmenden
Nennung vorgelegt wird! Der Veranstalter kann dafür eine Bearbeitungsgebühr von max.
Euro 15,– verlangen. Die Meldestelle muss für diese Pferde eine Tauschliste führen, die an den LFV einzusenden ist.
4.6. Sollte vergessen werden, die Nennung rechtzeitig abzugeben, kann der Reiter beim Veranstalter erfragen, ob dieser bereit ist, Nachnennungen anzunehmen.
Genannt wird dann direkt beim Veranstalter, bei dem auch das Nenn-, Startgeld sowie der Aufschlag für die Nachnennung von Euro 36,00 bei Turnieren, die dem
ZNS unterliegen, zu bezahlen ist.
5. Die Meldung der tatsächlich startenden Pferde hat bis spätestens eine Stunde vor Beginn des Bewerbes bzw. der vor dem Bewerb angesetzten Verfassungsprüfung
zu erfolgen, falls in der Ausschreibung kein anderer Zeitpunkt angegeben ist.
Gleichzeitig ist das Startgeld gemäß Gebührenordnung zu erlegen. Dies gilt auch für Bewerbe, für die keine Nennung abzugeben ist.
6. Einsprüche sind nach den Bestimmungen der ÖTO gegen Erlag der Haftsumme lt. Gebührenordnung schriftlich einzureichen.
7. Bei Inanspruchnahme der Ambulanz, des Arztes, des Tierarztes oder des Hufschmiedes sind deren Gebühren bzw. Honorare sofort zu bezahlen.
8. Der Veranstalter übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Unfälle, Krankheiten und sonstige Schäden, von denen Pferdebesitzer, Reiter, Zuseher, Pferdepfleger
oder Pferde betroffen werden könnten. Die Veranstaltung, alle genannten Teilnehmer und alle genannten Pferde sind haftpflichtversichert (Rahmenversicherung
des BFV).
9. Mit der Abgabe der Nennung und Teilnahme am Turnier erkennen Teilnehmer, Pferdebesitzer und die für die Pferde verantwortlichen Personen die Bestimmungen
der ÖTO und die Bestimmungen der Ausschreibung an.
"Pferde-Sport & Spiel"-Bewerbe und Gelassenheitsprüfung - Informationen vom Bundesfachverband
Bei Reitertreffen dürfen alle Klasse und Disziplinen ausgeschrieben werden. Es dürfen allerdings keine Sach- und Geldpreise vergeben werden.
FEI Pässe müssen nur dann alle 4 Jahre verlängert werden, wenn das Pferd im Ausland startet, ansonsten ist er als Pferdepass zu gebrauchen. Im Allgemeinen laufen Pferdepässe nicht ab, sie sind gültig so lange das Pferd lebt.
Im Bewerb Trail kommt es immer wieder zu Situationen, die nicht im Regelwerk berücksichtigt sind. Aus dem großen Erfahrungsschatz der österreichischen Westernreitrichter wurden deshalb bei der Richterfortbildung am 4. März 2007 folgende Vorgehensweisen vereinbart:
Tor: Wenn aus der Zeichnung oder dem Text eindeutig hervorgeht, in welche Richtung das Tor zu machen ist (pull = aufziehen oder push = aufdrücken), bekommt der Reiter bei Nichtbeachten 5 Penaltypunkte (kein Nullscore). Schafft es der Reiter nicht, das Tor wieder zu schließen, ergibt das ebenfalls Penalty 5 (für das Nicht-Beenden eines Hindernisses).
Stangen: Wenn in einem Hindernis mehrere Stangen zu überwinden sind, entstehen beim Auslassen von einer Stange 5 Penaltypunkte, beim Auslassen von 2 Stangen gibt es Penalty 5+5. Ab 3 ausgelassenen Stangen 0-Score.
Stangen-L: Wenn das Pferd schon am Anfang die Stangen so zusammenschiebt, dass der Reiter gar nicht mehr in das Hindernis hineinkommt, ergibt das 3 Penalty für Zerstören des Hindernisses plus 5 Penalty für das Nicht-Beenden des Hindernisses und zusätzlich alle Penalties für das Anticken und Daraufsteigen, aber keinen 0-Score.
Seitwärtsgänge über einer Stange: Wenn am Beginn des Seitwärtshindernisses eindeutig aus dem Text oder der Zeichnung hervorgeht, dass das Pferd nicht einfädeln, sondern zuerst mit den Vorderfüßen über die Stange treten soll, ergibt das bei Nichtbeachten Penalty 5.Sind Text und Zeichnung nicht eindeutig, ist es egal, wie der Reiter anfängt. Wenn das Pferd sich wenigstens zeitweise über der Stange bewegt, aber immer wieder hinter oder vor die Stange steigt – Penalty 5. Bewegt sich das Pferd die ganze Zeit mit allen 4 Füßen auf einer Seite der Stange = 0 Score.
Raussteigen: 1 Bein - 3 Penaltys, 2-3 Beine - 5 Penaltys, 4 Beine - 0-Score
Begrenzungshütchen: ...sind Hütchen, die nicht zu einem Hindernis gehören, sondern Start oder Ende markieren sollen oder Gangartenwechsel usw. Diese Hütchen sollten möglichst in allen Trailplänen weggelassen werden. Findet der Richter dennoch derartige Hütchen im Trailplan, wird er sich bemühen, die Hütchen so weit weg von der Linie zu stellen, dass der Reiter nicht an der falschen Seite vorbeireiten kann. Sollte in diesem Falle dennoch ein Teilnehmer auf der falschen Seite reiten, fließt das nicht in die Bewertung ein.
Scheuen und Verweigerung: Hier kommt die Regelung, dass bei einer zusätzlichen Wendung der Reiter ein 0-Score bekommt, nicht zur Anwendung. Bei falscher Linienführung in und zwischen den Hindernissen sollte laut AQHA der Unterschied zwischen Penalty 0 und 5 so sein: Wählt der Reiter die falsche Linie (z.B. 360 Grad-Wendung links statt rechts) – Penalty 0, weicht das Pferd trotz korrekter Hilfe des Reiters aus – Penalty 5.
In letzter Zeit sieht man vermehrt Turnierteilnehmer mit Werbeaufdrucken bzw. Stickereien auf Hemden oder Blusen. Laut ÖTO bzw. Westernreitreglement ist dies nicht zulässig und könnte zu Ausschlüssen führen.
Produktkennzeichnung und Werbung
1. Produktkennzeichnung
Produktkennzeichnung an Ausrüstungsgegenständen und Kleidung gilt während der Prüfungen inklusive der Siegerehrung und Verfassungsprüfung nicht als Werbung, sofern sie die folgenden Größen nicht überschreitet.
· an Ausrüstungsgegenständen und Kleidung auf einer Fläche von 3 cm²;
2. Werbung
Werbung an Ausrüstungsgegenständen, Kleidung und Pferden der Teilnehmer während einer Prüfung inklusive Siegerehrung und Verfassungsprüfung ist zugelassen, sofern sie die folgenden Größen nicht überschreitet:
· Satteldecke - auf einer Fläche von 200 cm2 auf jeder Seite;
· Sakko bzw. sonstige zulässige Oberbekleidung – auf einer Fläche von 80 cm2 in Höhe der Brusttasche;
· Hemdkragen – auf einer Fläche von 16 cm2 auf jeder Seite;
3. Jede andere Form von Produktkennzeichnung bzw. Werbung an Teilnehmern und Pferden während einer Prüfung inklusive Siegerehrung und Verfassungsprüfung ist verboten.
Ausgenommen hievon sind vom Veranstalter gestellte Startnummern sowie Pferdedecken mit Sponsorenlogo während der Siegerehrung.