Durchfhrungsbestimmungen

fr Reiter-, Fahrer- und Voltigierertreffen

 

Grundstze:

Reiter-, Fahrer und Voltigierertreffen sollen die Mglichkeit bieten, Veranstalter und Teilnehmer an die Anforderungen von Turnieren heranzufhren.

Die Treffen sind eintgige Veranstaltungen und werden im Turnierkalender nicht aufgenommen. Sie unterliegen der Kompetenz des LFV.

Die Veranstalter von Treffen und die Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der TO einschlielich der Rechtsordnung. Fr Fahrertreffen ist die "sterreichische Turnierordnung fr Gespanne" zustzlich anzuwenden, fr Westernreitertreffen das Reglement Westernreiten.

 

Versicherung:

Genehmigte Treffen sind mit der Bezahlung der Gebhr lt. Gebhrenordnung (dzt. 50,--) ber den BFV versichert:

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Veranstalterhaftpflichtversicherung bullet

Kollektivunfallversicherung smtlicher Mitarbeiter/innen bullet

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz fr Turnierfunktionre (Richter, Parcoursbauer; Tierrzte, Pferdesamariter).

 

Bestimmungen:

1.      Treffen sind genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung und die Aufsicht der Treffen fallen in die Kompetenz des N LFV.

2.      Fr die Genehmigung wird vom N LFV eine Gebhr lt. Gebhrenordnung eingehoben.
Das Formblatt mit dem Antrag auf Genehmigung eines Treffens ("Checkliste") kann von der Homepage www.noe-pferdesport.at (Service, Formulare) herunter geladen werden und ist sptestens acht Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin vollstndig ausgefllt dem N LFV zur Genehmigung vorzulegen.

3.      Sollte in N im nheren Umkreis ein Turnier der Kategorie C in derselben Sparte durchgefhrt werden, kann keine Genehmigung fr die Abhaltung erteilt werden.

4.      Diese Veranstaltungen sind unter Aufsicht eines Richters durchzufhren. Bei Springbewerben ist ein Parcoursbauer (auch mit ruhender Funktion) einzusetzen. Bei Spring und Fahrbewerben ist ein Parcoursbauer (auch mit ruhender Funktion) einzusetzen. Ist der Richter gleichzeitig Parcoursbauer so kann auch ein Assistent (auch PS&S) eingesetzt werden.

5.      Die Bestimmungen des 31 TO (Arzt, Tierarzt, Hufschmied, Ambulanz) sind einzuhalten.
Geldpreise sind nicht zulssig. Sachpreise, fr die in der Ausschreibung oder Einladung ein bestimmter Wert angegeben wird, gelten als Geldpreise. Cups drfen nicht ausgetragen werden.

6.      Die Anforderungen drfen maximal entsprechen: 

Dressur:                Kl. E, A (sind als Dressurreiterbewerbe zu beurteilen) 

Springen:              Kl. E, A0 und A  

Fahren:                 Kl. L / keine festen Hindernisse

Voltigieren:            Kl. A

Distanz:                 Ritte auf Idealzeit  mit einer Lnge bis 40 km

Orientierung:         Wanderritt nach Karte und Kompass oder Wanderritt mit Orientierungshilfen.

Es drfen keine Sprnge in der Aufgabenstrecke sein.

 Western:               alle Bewerbe.

Vielseitigkeitsbewerbe sind nicht zulssig. Es drfen jedoch Gelnderitte gem 802 TO durchgefhrt werden. 

Im Ausnahmefall knnen auch "einfache Reiterbewerbe" in Anlehnung an die Klasse E bei leichter Herabsetzung der Anforderung ausgeschrieben werden:

Mindesthhe in Springprfungen                          80 cm
Tempo                                                                   300-350 m / min.

Mindesthhe in Gelndeprfungen                       75 cm
Tempo                                                                   350-400 m / min.

Bei "einfachen" Bewerben sind Inhaber einer Lizenz in der jeweiligen Sparte nicht start berechtigt, ausgenommen bei Musikkren fr Gespanne.

Fr Haflinger und Kleinpferde sind die Anforderungen entsprechend anzupassen.

Zulssig sind auch Bewerbe Pferde-Sport & Spiel  gem. 800 TO.

7.      Teilnahmeberechtigt sind Inhaber von Reiterpass /FAB/WRC, Reiternadel, Lizenzinhaber R1, RD 1 bzw. F1, sofern sie als Mitglied eines Vereines einem LFV angeschlossen sind.

Reiter mit hheren Lizenzen als R1, RD1 bzw. F1 sind nicht teilnahmeberechtigt, ausgenommen Mitglieder des veranstaltenden Vereins!
Fr die Einhaltung der Bestimmungen ist der Veranstalter verantwortlich - die Kontrolle obliegt dem Richter.

8.      Lizenzinhaber sollen getrennt von den lizenzfreien Startern gewertet werden!

9.      Jedes Pferd darf maximal dreimal pro Tag an den Start gehen (ausgenommen Distanzreiterbewerbe), ein Westernpferd maximal sechs mal pro Tag.

10.  An Treffen drfen maximal 60 Pferde teilnehmen; die berwachung obliegt neben dem Veranstalter dem Richter. Die Pferde mssen nicht im Pferderegister des BFV eingetragen sein, jedoch ist ein aktiver Impfschutz gegen Pferdeinfluenza gem. 11 TO unbedingt erforderlich und auf Verlangen des Richters nachzuweisen.

11.  Fr die Ausrstung der Reiter  werden hinsichtlich der Kleidung die Bestimmungen des   57 TO empfohlen. Vorgeschriebene Sicherheitsbekleidungen (Kopfschutz, Rckenschutz, etc) gem 57 TO sind verpflichtend. Fr die Ausrstung der Pferde sind die Bestimmungen des 58 TO anzuwenden.

12.  Die Ergebnislisten sind binnen einer Woche unaufgefordert an den N LFV zu bermitteln.

Bei nicht fristgerechter Vorlage der Ergebnislisten wird dem Verein fr die Durchfhrung weiterer Veranstaltungen keine Genehmigung mehr erteilt! 

13. Analog zum Turnierbericht hat der Richter dem N LFV innerhalb einer Woche einen Bericht ber das Treffen zu bermitteln.

14.   Fr jede fehlende Startberechtigung wird iSd 2204 Abs 1 Zi 1 TO eine Geldbue von 50,- eingehoben.