Grundstze:
Die Treffen sind eintgige Veranstaltungen und werden im Turnierkalender nicht aufgenommen. Sie unterliegen der Kompetenz des LFV.
Die Veranstalter von Treffen und die Teilnehmer unterliegen den Bestimmungen der TO einschlielich der Rechtsordnung. Fr Fahrertreffen ist die "sterreichische Turnierordnung fr Gespanne" zustzlich anzuwenden, fr Westernreitertreffen das Reglement Westernreiten.
Versicherung:
Genehmigte Treffen sind mit der Bezahlung der Gebhr lt. Gebhrenordnung (dzt. 50,--) ber den BFV versichert:
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Kollektivunfallversicherung smtlicher Mitarbeiter/innen
Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz fr Turnierfunktionre (Richter, Parcoursbauer; Tierrzte, Pferdesamariter).
Bestimmungen:
1.
Treffen sind genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung und die Aufsicht der Treffen fallen in die Kompetenz des N LFV.
2.
Fr die Genehmigung wird vom N LFV eine Gebhr lt.
Gebhrenordnung eingehoben.
Das Formblatt mit dem Antrag auf Genehmigung eines Treffens ("Checkliste") kann
von der Homepage
www.noe-pferdesport.at
(Service, Formulare) herunter geladen werden und ist
sptestens acht Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin vollstndig
ausgefllt dem N LFV zur Genehmigung vorzulegen.
3. Sollte in N im nheren Umkreis ein Turnier der Kategorie C in derselben Sparte durchgefhrt werden, kann keine Genehmigung fr die Abhaltung erteilt werden.
4. Diese Veranstaltungen sind unter Aufsicht eines Richters durchzufhren. Bei Springbewerben ist ein Parcoursbauer (auch mit ruhender Funktion) einzusetzen. Bei Spring und Fahrbewerben ist ein Parcoursbauer (auch mit ruhender Funktion) einzusetzen. Ist der Richter gleichzeitig Parcoursbauer so kann auch ein Assistent (auch PS&S) eingesetzt werden.
5.
Die Bestimmungen des 31 TO (Arzt, Tierarzt, Hufschmied,
Ambulanz) sind einzuhalten.
Geldpreise sind nicht zulssig. Sachpreise, fr die in der Ausschreibung
oder Einladung ein bestimmter Wert angegeben wird, gelten als Geldpreise. Cups
drfen nicht ausgetragen werden.
6. Die Anforderungen drfen maximal entsprechen:
Dressur: Kl. E, A (sind als Dressurreiterbewerbe zu beurteilen)
Springen: Kl. E, A0 und A
Fahren: Kl. L / keine festen Hindernisse
Voltigieren: Kl. A
Distanz: Ritte auf Idealzeit mit einer Lnge bis 40 km
Orientierung: Wanderritt nach Karte und Kompass oder Wanderritt mit Orientierungshilfen.
Es drfen keine Sprnge in der Aufgabenstrecke sein.
Western: alle Bewerbe.
Vielseitigkeitsbewerbe sind nicht zulssig. Es drfen jedoch Gelnderitte gem 802 TO durchgefhrt werden.
Im Ausnahmefall knnen auch "einfache Reiterbewerbe" in Anlehnung an die Klasse E bei leichter Herabsetzung der Anforderung ausgeschrieben werden:
Mindesthhe in
Springprfungen 80 cm
Tempo 300-350
m / min.
Mindesthhe in
Gelndeprfungen 75 cm
Tempo 350-400
m / min.
Bei
"einfachen" Bewerben sind Inhaber einer Lizenz in der jeweiligen Sparte nicht
start berechtigt, ausgenommen
bei Musikkren fr Gespanne.
Fr
Haflinger und Kleinpferde sind die Anforderungen entsprechend anzupassen.
Zulssig sind auch Bewerbe Pferde-Sport & Spiel gem. 800 TO.
7. Teilnahmeberechtigt sind Inhaber von Reiterpass /FAB/WRC, Reiternadel, Lizenzinhaber R1, RD 1 bzw. F1, sofern sie als Mitglied eines Vereines einem LFV angeschlossen sind.
Reiter mit hheren Lizenzen als R1, RD1 bzw. F1
sind nicht teilnahmeberechtigt, ausgenommen Mitglieder des veranstaltenden
Vereins!
Fr die Einhaltung der Bestimmungen ist der Veranstalter verantwortlich - die
Kontrolle obliegt dem Richter.
8. Lizenzinhaber sollen getrennt von den lizenzfreien Startern gewertet werden!
9. Jedes Pferd darf maximal dreimal pro Tag an den Start gehen (ausgenommen Distanzreiterbewerbe), ein Westernpferd maximal sechs mal pro Tag.
10. An Treffen drfen maximal 60 Pferde teilnehmen; die berwachung obliegt neben dem Veranstalter dem Richter. Die Pferde mssen nicht im Pferderegister des BFV eingetragen sein, jedoch ist ein aktiver Impfschutz gegen Pferdeinfluenza gem. 11 TO unbedingt erforderlich und auf Verlangen des Richters nachzuweisen.
11. Fr die Ausrstung der Reiter werden hinsichtlich der Kleidung die Bestimmungen des 57 TO empfohlen. Vorgeschriebene Sicherheitsbekleidungen (Kopfschutz, Rckenschutz, etc) gem 57 TO sind verpflichtend. Fr die Ausrstung der Pferde sind die Bestimmungen des 58 TO anzuwenden.
12. Die Ergebnislisten sind binnen einer Woche unaufgefordert an den N LFV zu bermitteln.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Ergebnislisten wird dem Verein fr die Durchfhrung weiterer Veranstaltungen keine Genehmigung mehr erteilt!
13. Analog zum Turnierbericht hat der Richter dem N LFV innerhalb einer Woche einen Bericht ber das Treffen zu bermitteln.
14. Fr jede fehlende Startberechtigung wird iSd 2204 Abs 1 Zi 1 TO eine Geldbue von 50,- eingehoben.