Konditionen Reitertreffen Westernreiten 2006

LFV Burgenland

 

1.)               Gültig ab 01.01.2006

 

2.)               Treffen sollen die Möglichkeit bieten, Veranstalter und Teilnehmer an die Anforderungen von Turnieren heranzuführen. Keinesfalls sollen Treffen als Erweiterung der Skala möglicher Turniere in Richtung geringerer Anforderungen angesehen werden. Treffen sind eintägige Veranstaltungen, werden im BFV-Turnierkalender nicht aufgenommen und unterliegen der Länderkompetenz.

 

3.)               Die Bestimmungen des Westernreitreglements 2006 und der ÖTO sind auch für die Veranstaltung von Reitertreffen bindend. An den auf Treffen durchgeführten Bewerben besteht für Reiter keine Lizenzpflicht. An Treffen dürfen max. 60 Pferde teilnehmen, für die ein Impfzeugnis vorzuweisen ist. Es dürfen alle Kategorien und Bewerbe angeboten werden.

 

4.)               Zur Genehmigung eines Treffens ist dem jeweiligen LFV bis spätestens acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine vollständig ausgefüllte Checkliste vorzulegen. Entsprechende Formulare können beim LFV bezogen werden. Es ist darauf zu achten, dass auch Bewerbe für Teilnehmer ohne Lizenz ausgeschrieben werden.

 

5.)               Die an Treffen teilnehmenden Pferde brauchen nicht im Pferderegister des BFV eingetragen zu sein.

 

6.)               Die Treffen sind unter der Aufsicht eines Richters durchzuführen.

 

7.)               Die Ausrüstung von Pferden und Reitern hat den Bestimmungen des Westernreitreglements zu entsprechen.

 

8.)               Zulässig sind auch Breitensportliche Wettbewerbe gemäß § 800 ÖTO.

 

9.)               Die Ergebnisse aller Bewerbe eines Reitertreffens sind binnen einer Woche nach Turnierende dem LFV zu übermitteln.

 

10.)           Western Riding Certificate-Prüfungen können im Rahmen von Reitertreffen abgehalten werden.