FENA Western Riding Certificate & ÖWRAB & ÖWRAS & ÖWRAG (Stand 20.12.2010)

 

FENA Western Riding Certificate & ÖWRAB & ÖWRAS & ÖWRAG

 

2.7 RICHTLINIEN FÜR DAS WESTERN RIDING CERTIFICATE

Das Western Riding Certificate (WRC) ist eine Sonderprüfung des OEPS und Voraussetzung zur Erlangung einer Startkarte. Das WRC ist eine Reiterprüfung. Jede Prüfung zum WRC ist spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Termin dem zuständigen LFV zu melden, der zwei Richter oder einen Richter und einen Beisitzer entsendet. Die Kosten werden auf die Teilnehmer aufgeteilt, Urkunden und Gürtelschnallen des OEPS werden nach der Prüfung (gegen Gebühr lt. Gebührenordnung) den erfolgreichen Teilnehmern vom Richter übergeben. Laut ÖTO sind Sonderprüfungen bei Turnieren nicht zulässig. Ausnahme: Beginnt ein Turnier mittags (ab 13:00 Uhr), dann ist eine WRC Prüfung am Vormittag des 1. Turniertages zulässig, vorausgesetzt, dass die Sonderprüfung mindestens 1/ ½ Stunden vor Turnierbeginn, inklusive Urkundenverteilung, abgeschlossen ist. Voraussetzung für die Ablegung des WRC ist die Mitgliedschaft in einer reiterlichen Vereinigung, die über einen LFV dem OEPS angeschlossen ist. Das Mindestalter für die Ablegung des WRC beträgt 8 Jahre.

Das Western Riding Certificate besteht aus folgenden Teilprüfungen:

1. Theoretische Prüfung:

Vorführen eines Pferdes, Putzen, Hufpflege, korrektes Satteln, Zäumen und Aufsitzen.

Mündliche Prüfung gemäß dem „Pferdesport FENA Lehrbuch“ mit Fragen aus den Abschnitten:

1 Pferd und Reiter

2 Umgang mit dem Pferd

3 Pferdekunde

4 Pferdehaltung und Fütterung

6 Pferdekrankheiten

7 Erste Hilfe

9 Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr

11 Turnierangelegenheiten I

14 Pferdetransport

16 Turnierangelegenheiten II, Abschnitt Ordnungsmaßnahmen

17 Jagd und Jäger, Partner in der Natur

18 Westernreiten

Weiters werden Kenntnisse aus diesem Regelbuch des OEPS über die Westernreitlehre, Westernreitdisziplinen, Sattelung und Zäumung des Westernpferdes und Westernpferderassen vorausgesetzt.

2. Praktische Prüfung:

Zu reiten ist ein- oder beidhändig je nach Ausrüstung unabhängig vom Alter des Pferdes:

• eine Pleasure auf Ansage des Richters, wobei mindestens 3 Teilnehmer gleichzeitig in der Bahn sein müssen;

• ein Kurz-Trail, bestehend aus mindestens 4 Hindernissen, davon müssen 2 Pflichthindernisse sein.

• eine Reining L

3. Sofern in den einzelnen Teilprüfungen die Anforderungen nicht erreicht werden, ist die Wiederholung von Teilprüfungen nur innerhalb von zwei Jahren möglich, frühestens jedoch nach 4 Wochen.

2.8 RICHTLINIEN FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE WESTERNREITERABZEICHEN

1. Allgemeines

Für bestimmte reiterliche Leistungen kann der OEPS das Österreichische Westernreiterabzeichen (ÖWRA) zuerkennen.

2. Einteilung in Klassen

Das ÖWRA wird in folgenden Klassen zuerkannt:

• Österreichisches Westernreiterabzeichen in Bronze ÖWRAB

• Österreichisches Westernreiterabzeichen in Silber ÖWRAS

• Österreichisches Westernreiterabzeichen in Gold ÖWRAG

3. Erwerb

Das ÖWRAB können alle Reiter erwerben, die einer reiterlichen Vereinigung angehören und über einen LFV dem OEPS angeschlossenen sind und das WRC positiv abgelegt haben.

3. Zuerkennung

Das ÖWRAB und das ÖWRAS werden aufgrund einer erfolgreich abgelegten Sonderprüfung, das ÖWRAG aufgrund erzielter Turniererfolge verliehen.

4. Sonderprüfungen

4.1 Die Abhaltung der Sonderprüfungen fällt in den Wirkungsbereich der LFV, die ihrerseits die ihnen angehörigen Mitglieder (Vereine) mit der Organisation der Sonderprüfungen beauftragen können.

4.2 Die Abnahme der Sonderprüfung hat durch zwei Richter für Westernreiten zu erfolgen.

4.3 Die Sonderprüfung zur Erlangung des ÖWRAB besteht aus folgenden Teilprüfungen:

1. Horsemanship

2. Ein leichter Trail mit mindestens 6 Hindernissen und den 3 Grundgangarten;

3. Reining L 5,

Zu reiten ist ein- oder beidhändig je nach Ausrüstung und abhängig vom Alter des Pferdes.

4. Mündliche Prüfung gemäß dem „Pferdesport FENA Lehrbuch“.

Geprüft werden die Abschnitte

1 Pferd und Reiter

2 Umgang mit dem Pferd

3 Pferdekunde

4 Pferdehaltung und Fütterung

6 Pferdekrankheiten

7 Erste Hilfe

9 Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr

11 Turnierangelegenheiten I

14 Pferdetransport

16 Turnierangelegenheiten II, Abschnitt Ordnungsmaßnahmen

17 Jagd und Jäger, Partner in der Natur

18 Westernreiten

Weiters werden Kenntnisse aus diesem Regelbuch des OEPS über die Westernreitlehre, Westernreitdisziplinen, Sattelung und Zäumung des Westernpferdes und Westernpferderassen vorausgesetzt.

4.4 Die Voraussetzung für die Erlangung des ÖWRAS ist das ÖWRAB. Die Sonderprüfung zur Erlangung des ÖWRAS besteht aus folgenden Teilprüfungen:

1. Western Riding

2. Ein schwerer Trail mit mindestens 6 Hindernissen und den 3 Grundgangarten;

3. Reining S 5

Zu reiten ist ein- oder beidhändig je nach Ausrüstung und abhängig vom Alter des Pferdes.

4. Mündliche Prüfung gemäß dem „Pferdesport FENA Lehrbuch“

Geprüft werden die Abschnitte

1 Pferd und Reiter

2 Umgang mit dem Pferd

3 Pferdekunde

4 Pferdehaltung und Fütterung

6 Pferdekrankheiten

7 Erste Hilfe

9 Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr

11 Turnierangelegenheiten I

14 Pferdetransport

16 Turnierangelegenheiten II, Abschnitt Ordnungsmaßnahmen

17 Jagd und Jäger, Partner in der Natur

18 Westernreiten

Weiters werden Kenntnisse aus diesem Regelbuch des OEPS über die Westernreitlehre, Westernreitdisziplinen, Sattelung und Zäumung des Westernpferdes und Westernpferderassen vorausgesetzt.

4.5 Die Teilprüfungen können auf verschiedenen Pferden abgelegt werden.

4.6 Über das Ergebnis der Sonderprüfung ist ein von beiden Richtern unterfertigtes Protokoll (offizielles Formblatt des OEPS) anzufertigen, das von den Richtern in zweifacher Ausfertigung im Weg des zuständigen LFV an den OEPS zur weiteren Veranlassung zuzuleiten ist.

4.7 Eine Sonderprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn in den Disziplinen Pleasure und Horsemanship die Beurteilung „bestanden“ und in den Disziplinen Reining und Western Riding mindestens 68 Punkte und Trail 60 Punkte erreicht werden. In der Teilprüfung Theorie müssen für die Beurteilung „bestanden“ 70 % der Fragen richtig beantwortet werden.

4.8 Sofern die einzelnen Teilprüfungen nicht bestanden werden, ist die Wiederholung frühestens nach vier Wochen, jedoch innerhalb von zwei Jahren möglich.

5. Österreichisches Westernreiterabzeichen in Gold

Das ÖWRAG wird auf Grund von besonderen Turniererfolgen verliehen, wobei als Voraussetzung gilt, dass der Anwärter für das ÖWRAG das ÖWRAB zuerkannt erhalten hat.

6. Gebühren

Für die Zuerkennung des ÖWRA gem. Pkt. 1 ist eine Gebühr zu entrichten. Ihre Höhe ist in der Gebührenordnung des OEPS festgelegt.