Das Österreichische Western-Wanderreit-Abzeichen ist Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Wanderreitführer (FENA). Es soll in Zukunft bei jeder WRC-Prüfung absolviert werden können, wo die (Gelände-) Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Auszug aus dem FENA Regulativ:
1. Wanderreitführer ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete
und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, eine Reitergruppe im
Straßenverkehr, in der freien Landschaft und im Walde unter Bedachtnahme
der gesetzlichen Vorschriften zu führen und Wanderritte vorzubereiten,
durchzuführen und zu leiten.
2. Der Lehrgang zur Ausbildung zum Wanderreitführer hat zur Aufgabe, die
Teilnehmer mit den fachlichen Kenntnissen und Aufgaben eines Wanderreitführers
vertraut zu machen.
3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung:
a) Für die Zulassung zur Ausbildung ist der Besitz des Österr. Wanderreiter-Abzeichens oder des Österr. Western-Wanderreiter-Abzeichens sowie eine positive Eignungsprüfung erforderlich.
b) Weitere Zulassungsbedingungen:
Ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt der Ablegung des
Lehrganges. Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für "Erste
Hilfe". Nachweis der Teilnahme an Wanderritten mit Außennächtigung.
4. Der Lehrgang für die Ausbildung zum Wanderreitführer wird im Einvernehmen
mit dem örtlich zuständigen LFV vom BFV durchgeführt. Die
Dauer dieses Lehrganges beträgt vier bis sechs Tage bzw. 45 Übungseinheiten
(à 45 Minuten). Die Kosten sind von den Prüfungswerbern zu tragen.
5. Kommissionelle Abschlussprüfung
5.1 Teilnehmer, die den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, sind
zur kommissionellen Abschlussprüfung in den theoretischen Fächern
zugelassen.
5.2 Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern und zwar einem
Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Vorsitzender der Prüfungskommission ist ein vom BFV, Referat Campagnereiten bestellter
Richter oder Funktionär. Ein Beisitzer muss staatlich geprüfter Reitlehrer
oder Reittrainer (Westernreitinstruktor) sein, der vom BFV
Referat Campagnereiten bestellt wird. Ein weiteres Mitglied wird von
jenem LFV bestellt, in dessen Bereich der Lehrgang abgehalten wird.
6. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Prüfungskandidat ein Zeugnis,
Abzeichen und eine Tafel des BFV. Darauf ist die Berechtigung zur
Führung der Bezeichnung "Wanderreitführer (FENA)" vermerkt.
7. Wiederholung der Prüfung:
7.1 In den theoretischen Einzelfächern kann die Prüfung frühestens nach
vier Wochen wiederholt werden.
7.2 In den praktischen Einzelfächern ist eine Wiederholung frühestens
nach 3 Monaten möglich.
7.3 Wird in einem Prüfungsfach die Wiederholungsprüfung in einem Zeitraum
von zwei Jahren nicht abgelegt, so ist die gesamte Prüfung zu
wiederholen.
7.4 Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
8. Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung
8.1 Tritt ein Prüfungskandidat nach Prüfungsbeginn zurück, so gilt die
gesamte Prüfung als nicht abgelegt.
8.2 Der Prüfungskandidat kann von der Prüfungskommission von der
Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich benimmt,
oder eine Täuschung bzw. einen Täuschungsversuch unternimmt.
9. Fortbildungslehrgänge:
9.1 Innerhalb von drei Jahren hat der Wanderreitführer einen
Fortbildungslehrgang zur Erhaltung und Aktualisierung des Ausbildungsstandes
zu besuchen.
9.2 Wird die Fortbildungsverpflichtung ohne entschuldbaren Grund nicht
erfüllt, wird der Wanderreitführer aus der Liste des BFV gestrichen.
Durchführungsbestimmungen
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Wanderreitführer:
1.1 Für die Zulassung zur Ausbildung zum Wanderreitführer (FENA) ist die
erfolgreiche Ablegung des Österr. Wanderreiter-Abzeichens oder des
Österr. Western-Wanderreiter-Abzeichens nachzuweisen und eine
Eignungsprüfung abzulegen.
1.2 Die Eignungsprüfung wird am Beginn des Kurses oder maximal einen
Monat vor Beginn des Kurses wenn möglich auf jener Anlage, auf der
der Kurs stattfindet, durch den Lehrgangsleiter und einen Richter gem
Z 2.4 abgenommen.
Die Eignungsprüfung hat zu enthalten:
· Kontrolle der Pferde und Reiter: Prüfung des Pferdepasses, Zustand
des Pferdes, Impfungen, Hufkontrolle, Zaumzeug, Sattel,
Ausrüstungsgegenstände, Bekleidung des Reiters.
· Englische Reitweise: Dressurvorführung VA1 lt. Ansage.· Überwinden einer Geländestrecke von bis zu 800 m Länge mit ca. 8
Naturhindernissen, wie bergauf- und bergabreiten, Baumstamm
überqueren, Sprung bergauf- und bergab, Hecke, Graben, Wasserfurten
(Schwierigkeitsgrad Klasse A leicht). Die maximale Hindernishöhe beträgt 80 cm.
· Westernreitweise: Rückwärtsrichten durch ein „L“ (Schenkellänge
außen max. 4 m, Breite mind. 1 m) und Drehen des Pferdes in einem
Viereck mit Innenmaß von 2 x 2 m sowie Reiten einer Horsemanship-Aufgabe gem Anhang.
Überwinden von Naturhindernissen, wie bergauf- und bergabreiten,
Baumstamm überqueren (max. 50 cm), Hecke, Graben, Wasserfurten.
· Beide Reitweisen: Schriftlicher Eignungstest, 15 - 20 praxisbezogene Fragen aus dem
Lehrbehelf oder Fragen mit jeweils 3 Antworten, von denen eine
richtig ist. 2/3 der Fragen müssen richtig beantwortet werden.
Gespräch mit dem Anwärter über Voraussetzungen und Ziel des
Lehrganges.