AUSBILDUNGEN UND PRÜFUNGEN IN DER SPARTE WANDERREITEN

 

Voraussetzung: Österreichisches Western-Wanderreit-Abzeichen

 

Das Österreichische Western-Wanderreit-Abzeichen ist Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zum Wanderreitführer (FENA). Es soll in Zukunft bei jeder WRC-Prüfung absolviert werden können, wo die (Gelände-) Voraussetzungen dafür gegeben sind.

 

 

§ 630 Wanderreitführer (FENA) Western

Auszug aus dem FENA Regulativ:

 

1. Wanderreitführer ist eine nach den folgenden Bestimmungen ausgebildete und qualifizierte fachkundige Person, die befähigt ist, eine Reitergruppe im Straßenverkehr, in der freien Landschaft und im Walde unter Bedachtnahme der gesetzlichen Vorschriften zu führen und Wanderritte vorzubereiten, durchzuführen und zu leiten.
2. Der Lehrgang zur Ausbildung zum Wanderreitführer hat zur Aufgabe, die Teilnehmer mit den fachlichen Kenntnissen und Aufgaben eines Wanderreitführers vertraut zu machen.
3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung:
a) Für die Zulassung zur Ausbildung ist der Besitz des Österr. Wanderreiter-Abzeichens oder des Österr. Western-Wanderreiter-Abzeichens sowie eine positive Eignungsprüfung erforderlich.
b) Weitere Zulassungsbedingungen:
Ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt der Ablegung des Lehrganges. Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs für "Erste Hilfe". Nachweis der Teilnahme an Wanderritten mit Außennächtigung.
4. Der Lehrgang für die Ausbildung zum Wanderreitführer wird im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen LFV vom BFV durchgeführt. Die Dauer dieses Lehrganges beträgt vier bis sechs Tage bzw. 45 Übungseinheiten (à 45 Minuten). Die Kosten sind von den Prüfungswerbern zu tragen.
5. Kommissionelle Abschlussprüfung
5.1 Teilnehmer, die den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen haben, sind zur kommissionellen Abschlussprüfung in den theoretischen Fächern zugelassen.
5.2 Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern und zwar einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Vorsitzender der Prüfungskommission ist ein vom BFV, Referat Campagnereiten bestellter Richter oder Funktionär. Ein Beisitzer muss staatlich geprüfter Reitlehrer oder Reittrainer (Westernreitinstruktor) sein, der vom BFV Referat Campagnereiten bestellt wird. Ein weiteres Mitglied wird von jenem LFV bestellt, in dessen Bereich der Lehrgang abgehalten wird.
6. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Prüfungskandidat ein Zeugnis, Abzeichen und eine Tafel des BFV. Darauf ist die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Wanderreitführer (FENA)" vermerkt.
7. Wiederholung der Prüfung:
7.1 In den theoretischen Einzelfächern kann die Prüfung frühestens nach vier Wochen wiederholt werden.
7.2 In den praktischen Einzelfächern ist eine Wiederholung frühestens nach 3 Monaten möglich.
7.3 Wird in einem Prüfungsfach die Wiederholungsprüfung in einem Zeitraum von zwei Jahren nicht abgelegt, so ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.
7.4 Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
8. Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung
8.1 Tritt ein Prüfungskandidat nach Prüfungsbeginn zurück, so gilt die gesamte Prüfung als nicht abgelegt.
8.2 Der Prüfungskandidat kann von der Prüfungskommission von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich benimmt, oder eine Täuschung bzw. einen Täuschungsversuch unternimmt.
9. Fortbildungslehrgänge:
9.1 Innerhalb von drei Jahren hat der Wanderreitführer einen Fortbildungslehrgang zur Erhaltung und Aktualisierung des Ausbildungsstandes zu besuchen.
9.2 Wird die Fortbildungsverpflichtung ohne entschuldbaren Grund nicht erfüllt, wird der Wanderreitführer aus der Liste des BFV gestrichen.
 

Durchführungsbestimmungen
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Wanderreitführer:
1.1 Für die Zulassung zur Ausbildung zum Wanderreitführer (FENA) ist die erfolgreiche Ablegung des Österr. Wanderreiter-Abzeichens oder des Österr. Western-Wanderreiter-Abzeichens nachzuweisen und eine Eignungsprüfung abzulegen.
1.2 Die Eignungsprüfung wird am Beginn des Kurses oder maximal einen Monat vor Beginn des Kurses wenn möglich auf jener Anlage, auf der der Kurs stattfindet, durch den Lehrgangsleiter und einen Richter gem Z 2.4 abgenommen.
Die Eignungsprüfung hat zu enthalten:
· Kontrolle der Pferde und Reiter: Prüfung des Pferdepasses, Zustand des Pferdes, Impfungen, Hufkontrolle, Zaumzeug, Sattel, Ausrüstungsgegenstände, Bekleidung des Reiters.
· Englische Reitweise: Dressurvorführung VA1 lt. Ansage.· Überwinden einer Geländestrecke von bis zu 800 m Länge mit ca. 8 Naturhindernissen, wie bergauf- und bergabreiten, Baumstamm überqueren, Sprung bergauf- und bergab, Hecke, Graben, Wasserfurten (Schwierigkeitsgrad Klasse A leicht). Die maximale Hindernishöhe beträgt 80 cm.
· Westernreitweise: Rückwärtsrichten durch ein „L“ (Schenkellänge außen max. 4 m, Breite mind. 1 m) und Drehen des Pferdes in einem Viereck mit Innenmaß von 2 x 2 m sowie Reiten einer Horsemanship-Aufgabe gem Anhang. Überwinden von Naturhindernissen, wie bergauf- und bergabreiten, Baumstamm überqueren (max. 50 cm), Hecke, Graben, Wasserfurten.
· Beide Reitweisen: Schriftlicher Eignungstest, 15 - 20 praxisbezogene Fragen aus dem Lehrbehelf oder Fragen mit jeweils 3 Antworten, von denen eine richtig ist. 2/3 der Fragen müssen richtig beantwortet werden. Gespräch mit dem Anwärter über Voraussetzungen und Ziel des Lehrganges.