Prüfungen und Abzeichen für Freizeitreiter
1.1 Allgemeines
1.1.1. Zusätzlich zu den in der ÖTO (§§1400 bis 1409) geregelten Leistungsnachweisen, wie z.B. Reiterpass, Reiternadel sowie Reit- und Fahrerabzeichen und –lizenzen werden Sonderprüfungen im Freizeitbereich für Reiter angeboten.
1.1.2. Veranstalter der Sonderprüfungen muss ein dem LFV angeschlossener Verein sein; auch die Teilnehmer müssen einem dem LFV angeschlossenen Verein angehören. Zur Abhaltung der Sonderprüfung ist ein Richter/Richterkandidat notwendig. Inhaber von Qualifikationen gemäß ÖTO §§1400 bis 1409 sind zur Ablegung der Sonderprüfungen für den Umgang mit Pferden und für Freizeitreiter nicht berechtigt.
1.1.3. Subsidiäre Geltung der ÖTO
Insoweit die Bestimmungen der ÖTO durch die vorstehenden Normen nicht abgeändert wurden, gilt die ÖTO in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Bestimmungen für Pferde
1.2.1. Für alle teilnehmenden Pferde muss die Identität (gültiger europäischer Pferdepass) und aufrechter Impfschutz nachgewiesen werden. Der Richter ist berechtigt, Pferde mit offensichtlichen Gesundheitsmängeln auszuschließen.
1.2.2. Mindestalter der Pferde für die Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden und für die Sonderprüfung für Freizeitreiter: 4 Jahre.
1.3 Bestimmungen für Teilnehmer
1.3.1.
Ausrüstung
Beim “Großen
Hufeisen“ ist die Verwendung von Hilfszügeln (Ausbindezügel, Stoßzügel,
Martingal) erlaubt. Im Springen ist als Hilfszügel ausschließlich ein laufendes
Ringmartingal zugelassen. Das Tragen eines Sicherheitshelmes gemäß ÖTO ist für
alle praktischen Teilprüfungen im Reiten zwingend
vorgeschrieben, das Tragen einer Schutzweste wird empfohlen.
1.4 Bestimmungen für Veranstalter
1.4.1.
Austragung
Die Abhaltung von
Sonderprüfungen zum Erwerb der Abzeichen bzw. Urkunden gemäß 1.5 bis 1.6 fällt
in den Wirkungsbereich des jeweiligen Landesfachverbandes für Reiten und Fahren
(LFV), wobei die allgemeinen Bestimmungen für Sonderprüfungen, insbesonders in
Bezug auf Anmeldung und Genehmigung, einzuhalten sind. Das umfasst auch die
Bestätigung der Richter, welche der Veranstalter aus der Richterliste
vorschlägt.
Über das Ergebnis der Sonderprüfungen ist ein vom Richter unterfertigtes
Protokoll zu verfassen, welches die Ablegung der Sonderprüfung und die
Beurteilung des Kandidaten bestätigt. Das Protokoll ist an den LFV
weiterzuleiten.
1.4.2.
Gebühren
Es gilt die Gebührenordnung zur
ÖTO. Der veranstaltende Verein haftet für die dem LFV abzuführenden Beträge.
1.4.3.
Bewertung
Das Prüfungsergebnis
lautet: „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Sonderprüfung
kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu
wiederholen sind. Der Richter ist berechtigt, eine Sperrfrist festzulegen, wenn
er auf Grund der gezeigten Kenntnisse des Probanden zur Überzeugung kommt, dass
eine kurzfristige Wiederholung nicht vertretbar ist.
1.4.4. Fremde Hilfe
Korrekturen des Ausbilders bzw. des Kommandogebers während der Sonderprüfungen sind nicht gestattet und führen zum Ausschluss des betroffenen Teilnehmers.
1.4.5. Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Sonderprüfung händigt der Richter zusammen mit dem Veranstalter im Auftrag des LFV Urkunde und Abzeichen aus.
1.5 Sonderprüfung für den Umgang mit Pferden (Kleines Hufeisen)
1.5.1.Zielsetzung
Der Erwerb des “Kleinen
Hufeisens“ gilt als Bestätigung, dass der Inhaber grundlegende Kenntnisse und
Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd nachgewiesen hat. Daher ist besonderer Wert
auf die Themen Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd sowie Sicherheitsaspekte
zu legen. Es werden vor allem die Verhaltenslehre und die daraus resultierenden
Aspekte für den Umgang mit dem Pferd einschließlich Tierschutz behandelt.
Die Anforderungen werden praxisnah und altersgerecht vermittelt und abgeprüft.
Die theoretische Prüfung kann auch in die praktische Prüfung integriert werden
1.5.2.
Zulassung
Zur Sonderprüfung
zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6.
Lebensjahr vollendet haben.
1.5.3.
praktische
Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Annähern an das Pferd, Führen und Vorführen, Anbinden, Passieren anderer Pferde, Loslassen des Pferdes auf die Koppel, Pferdepflege einschließlich Bandagieren, Ausrüsten des Pferdes einschließlich Aufzäumen und Satteln, Pferdeverhalten erkennen, vertrauensbildende Maßnahmen durchführen.Reiten im Schritt und Trab am Führzügel oder Longe.
1.5.4.
theoretische
Anforderungen
Entwicklungsgeschichte,
Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich
Bewegungsbedürfnis, Charakterbeurteilung und Verhaltensabweichungen,
Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung, Grundkenntnisse der Anatomie und
Verdauung, Fütterungstechnik, Futtermittel, Rationsgestaltung, Pferdepflege
einschließlich Bandagieren und Gamaschen anlegen, Hufpflege, Ausrüstung
einschließlich Aufzäumen und Satteln, Grundkenntnisse der wesentlichsten
Erkrankungen, Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren, Erste-Hilfe-Maßnahmen
beim Pferd, Grundlagen zu den Themen Aufstallungsarten, Stallklima,
Stalleinrichtung, Auslauf und Weide.
1.6 Sonderprüfung für Freizeitreiter (Großes Hufeisen)
1.6.1.
Zielsetzung
Aufgabe des “Großen Hufeisens“
ist es, Personen gute Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sowie fundamentale
Reitkenntnisse zu bestätigen.
1.6.2.
Zulassung
Zur Sonderprüfung
zugelassen werden alle Prüflinge, die zum Zeitpunkt der Prüfung das 6.
Lebensjahr vollendet haben.
1.6.3.
praktische
Anforderungen
Umgang mit dem Pferd:
Zusätzlich zu den Anforderungen des
„Kleinen Hufeisens Verschnallen der Bügel; Versorgen des Pferdes nach der
Arbeit; Grundtechniken des Verladens.
Reiten:
Auf- und Absitzen, Nachgurten; Reiten im Dressurviereck (Halle), Reiten von
Hufschlagfiguren auf Ansage des Richters/Richterkandidaten (vorzugsweise
einzeln, auch in der Gruppe zulässig; max. Abschnitte der Dressuraufgaben R1, R2
oder R3), Reiten über Cavaletti, um Tonnen oder Ständer.
Beurteilt wird die beginnende Einwirkung, die Korrektheit der Hilfengebung und das Einhalten der Hufschlagfiguren.
1.6.4.
theoretische
Anforderungen
Zusätzlich zu den Anforderungen
des „Kleinen Hufeisens Bezeichnung der wichtigsten Putz- und
Ausrüstungsgegenstände, Lederpflege; Grundkenntnisse über Sitz- und Hilfengebung,
Hufschlagfiguren; Anpassen und Anlegen von Trense und Sattel, Verschnallen der
Bügel; Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung; Grundlagen der Organisation des
Pferdesports.