Dieser Beruf ist f�r viele Pferdefreunde ein Traumberuf, der hohes berufliches Engagement und Einf�hlungsverm�gen fordert. Naturverbundenheit, Ausdauer und gute schulische Leistungen sind Grundvoraussetzungen zum Erlernen des Berufes. Das Z�chten edler Pferde in vielen Rassen und der sich erweiternde Tourismus hat auch in Sachsen den Beruf des Pferdewirtes neue Impulse verliehen.
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Anforderungen |
Keine gesetzlich festgelegten Anforderungen, empfohlen wird der Realschulabschluss |
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Ausbildungs-betrieb |
Die Ausbildung wird in dualer Form durchgef�hrt, das hei�t betriebliche und schulische Ausbildung erg�nzen sich. F�r die betriebliche Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag schriftlich mit dem Ausbildenden abzuschlie�en. |
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Ausbildungs- |
Die Ausbildung zum Pferdewirt dauert in der Regel drei Jahre. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf erfolgt die Ausbildung �ber zwei Jahre (empfohlen werden jedoch drei Jahre). |
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Ausbildungs-schwerpunkte |
1. Zucht und Haltung |
Tiergesundheit und Tierhygiene
Bewegen und Arbeiten mit Pferden
Fortpflanzung, Z�chtung, Vererbung und Pferderassenkunde
F�tterung und Haltung
Umgang mit fachspezifischen Maschinen und Ger�ten u. a.
2.1. �berbetriebliche Ausbildung
Zur Erg�nzung, Vertiefung und Festigung des im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Wissens und K�nnens und zum Ausgleich der Unterschiede, die sich durch Spezialisierung der einzelnen Betriebe ergeben, tragen �berbetriebliche Ausbildungsma�nahmen bei. Im Freistaat Sachsen wird sie im Landgest�t Moritzburg durchgef�hrt.
2.2. Berichtsheftf�hrung
Der Lehrling hat w�hrend der Ausbildung ein Berichtsheft zu f�hren. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach � 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung f�r die Zulassung zur Abschlusspr�fung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlusspr�fung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgem�� gef�hrt, dann muss die Zulassung zur Abschlusspr�fung versagt werden.
Bestandteil des Berichtsheftes ist das Herbarium. Es soll die Pflanzen enthalten, die in der Pflanzenkenntnisliste genannt werden. Sie ist eine Grundlage f�r die Zwischen- und Abschlusspr�fungen.
W�hrend der Ausbildungszeit wird der Ausbildungsstand in Form einer
schriftlichen und praktischen Zwischenpr�fung festgestellt. Die Teilnahme an der
Abschlusspr�fung setzt u. a. die nachgewiesene Zwischenpr�fung voraus.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlusspr�fung. Erworbene Fertigkeiten und
Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und m�ndlich gepr�ft. Mit der
Abschlusspr�fung wird die Berufsbezeichnung Pferdewirtin/Pferdewirt erworben.
Besuch der zwei- bzw. dreisemestrigen staatlichen Landwirtschaftsschule mit dem Abschluss "Staatlich gepr�fter Wirtschafter f�r Landwirtschaft", anschlie�end:
Besuch der zweisemestrigen staatlichen H�heren Landbauschule Freiberg/Zug mit dem Abschluss "Staatlich gepr�fter Agrarbetriebswirt"
Ablegen der Meisterpr�fung nach mindestens dreij�hriger Praxis und entsprechender Fortbildung in den staatlichen Fachschulen und Meistervorbereitungslehrg�nge
Besuch der zweij�hrigen staatlichen Fachschule f�r Technik in Freiberg/Zug, Abschluss als "Staatlich gepr�fter Technikerf�r Landbau", Erlangen der Fachhochschulreife m�glich
Besuch der zweij�hrigen staatlichen Fachschule f�r Wirtschaft Freiberg/Zug mit dem Abschluss "Staatlich gepr�fter Betriebswirt f�r Agrarwirtschaft", Erlangen der Hochschulreife m�glich
Landwirtschaftliches Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule (Universit�t) - Voraussetzung Abitur
Fortbildung zum Fachagrarwirt Naturschutz und Landschaftspflege nach dreij�hriger Praxis mit staatlicherAbschlusspr�fung
Fortbildung im sportlichen Bereich (Trainer ...)