Ausbildungsberuf Pferdewirt/in

 

1. Berufst�tigkeit / Berufsbeschreibung

Dieser Beruf ist f�r viele Pferdefreunde ein Traumberuf, der hohes berufliches Engagement und Einf�hlungsverm�gen fordert. Naturverbundenheit, Ausdauer und gute schulische Leistungen sind Grundvoraussetzungen zum Erlernen des Berufes. Das Z�chten edler Pferde in vielen Rassen und der sich erweiternde Tourismus hat auch in Sachsen den Beruf des Pferdewirtes neue Impulse verliehen.

 

Anforderungen

Keine gesetzlich festgelegten Anforderungen, empfohlen wird der Realschulabschluss

Ausbildungs-betrieb

Die Ausbildung wird in dualer Form durchgef�hrt, das hei�t betriebliche und schulische Ausbildung erg�nzen sich. F�r die betriebliche Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag schriftlich mit dem Ausbildenden abzuschlie�en.

Ausbildungs-
dauer

Die Ausbildung zum Pferdewirt dauert in der Regel drei Jahre. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf erfolgt die Ausbildung �ber zwei Jahre (empfohlen werden jedoch drei Jahre).

Ausbildungs-schwerpunkte

1. Zucht und Haltung
2. Reiten
3. Rennreiten
4. Trabrennfahren

 

 

 

 

 

 

2. Ausbildungsinhalte

 

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Tiergesundheit und Tierhygiene bullet

Bewegen und Arbeiten mit Pferden bullet

Fortpflanzung, Z�chtung, Vererbung und Pferderassenkunde bullet

F�tterung und Haltung bullet

Umgang mit fachspezifischen Maschinen und Ger�ten u. a.

 

2.1. �berbetriebliche Ausbildung

Zur Erg�nzung, Vertiefung und Festigung des im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Wissens und K�nnens und zum Ausgleich der Unterschiede, die sich durch Spezialisierung der einzelnen Betriebe ergeben, tragen �berbetriebliche Ausbildungsma�nahmen bei. Im Freistaat Sachsen wird sie im Landgest�t Moritzburg durchgef�hrt.

2.2. Berichtsheftf�hrung

Der Lehrling hat w�hrend der Ausbildung ein Berichtsheft zu f�hren. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach � 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung f�r die Zulassung zur Abschlusspr�fung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlusspr�fung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgem�� gef�hrt, dann muss die Zulassung zur Abschlusspr�fung versagt werden.

Bestandteil des Berichtsheftes ist das Herbarium. Es soll die Pflanzen enthalten, die in der Pflanzenkenntnisliste genannt werden. Sie ist eine Grundlage f�r die Zwischen- und Abschlusspr�fungen.

 

3. Pr�fungen

W�hrend der Ausbildungszeit wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Zwischenpr�fung festgestellt. Die Teilnahme an der Abschlusspr�fung setzt u. a. die nachgewiesene Zwischenpr�fung voraus.

Die Berufsausbildung endet mit der Abschlusspr�fung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und m�ndlich gepr�ft. Mit der Abschlusspr�fung wird die Berufsbezeichnung Pferdewirtin/Pferdewirt erworben.

 

4. Fortbildungsm�glichkeiten, Aufstiegschancen

  1. Besuch der zwei- bzw. dreisemestrigen staatlichen Landwirtschaftsschule mit dem Abschluss "Staatlich gepr�fter Wirtschafter f�r Landwirtschaft", anschlie�end:

  2. Besuch der zweisemestrigen staatlichen H�heren Landbauschule Freiberg/Zug mit dem Abschluss "Staatlich gepr�fter Agrarbetriebswirt"

  3. Ablegen der Meisterpr�fung nach mindestens dreij�hriger Praxis und entsprechender Fortbildung in den staatlichen Fachschulen und Meistervorbereitungslehrg�nge

  4. Besuch der zweij�hrigen staatlichen Fachschule f�r Technik in Freiberg/Zug, Abschluss als "Staatlich gepr�fter Technikerf�r Landbau", Erlangen der Fachhochschulreife m�glich

  5. Besuch der zweij�hrigen staatlichen Fachschule f�r Wirtschaft Freiberg/Zug mit dem Abschluss "Staatlich gepr�fter Betriebswirt f�r Agrarwirtschaft", Erlangen der Hochschulreife m�glich

  6. Landwirtschaftliches Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule (Universit�t) - Voraussetzung Abitur

  7. Fortbildung zum Fachagrarwirt Naturschutz und Landschaftspflege nach dreij�hriger Praxis mit staatlicherAbschlusspr�fung

  8. Fortbildung im sportlichen Bereich (Trainer ...)